18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 6328

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Koblenz Beschluss04.07.2008

Bei Lärmbeschwerde über ein Stadtfest nicht sofort vor Gericht ziehenBürger muss sich zuerst an betroffene staatliche Stelle wenden

Ein Bürger muss, bevor er um gerichtlichen Rechtsschutz nachsucht, regelmäßig seine Forderung zunächst bei der betroffenen staatlichen Stelle geltend machen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Koblenz.

Der Antragsteller, der in Neuwied in der Innenstadt wohnt, beantragte im Wege des Eilrechts­schutzes, die Durchführung von Musik­ver­an­stal­tungen anlässlich des Deich­stadt­festes zu verbieten. Er machte geltend, dass die Anwohner durch die Neuwieder Fanmeile bei der Fußball-Europa­meis­ter­schaft bereits Lärm ausgesetzt gewesen seien. Die erneuten Immissionen durch die Musikd­a­r­bie­tungen beim Deichstadtfest seien nicht mehr zumutbar.

Bürger muss sich erst an die Stadt wenden

Das Gericht lehnte den Antrag als unzulässig ab. Ein Bürger müsse regelmäßig sein Begehren zunächst bei der Stadt vorbringen, bevor er sich an das Gericht wende. Dies sei vorliegend nicht geschehen, obwohl es möglich gewesen wäre. Im Übrigen handele es sich bei dem Neuwieder Deichstadtfest um ein traditionelles Fest und damit um ein sehr seltenes Störereignis, das von der Nachbarschaft im Interesse der Allgemeinheit hinzunehmen sein dürfte.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 30/08 des VG Koblenz vom 08.07.2008

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss6328

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI