15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Figur, die einen Mann darstellt, der mit einem Fernglas in der Hecke sitzt.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil06.01.2011

VG Koblenz: Begrenzung der im Haus lebenden Yorks­hi­re­terrier durch Bauauf­sicht­behörde zulässigÜbersteigt Anzahl der Hunde das Maß zulässiger Tierhaltung im Wohngebiet darf Reduzierung der Hundezahl angeordnet werden

Eine Bauauf­sichts­behörde kann von einem Eigentümer, dessen Haus in einer von Wohnnutzung geprägten Umgebung steht, eine Reduzierung der Anzahl von Yorks­hi­re­terriern auf vier Hunde fordern. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Koblenz hervor.

Die Kläger des zugrunde liegenden Falls sind seit Dezember 2008 Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten und in Ortsrandlage befindlichen Grundstücks einer Ortsgemeinde im Westerwaldkreis. In der näheren Umgebung befinden sich mehrere Einfa­mi­li­en­häuser. Auf dem Grundstück hielten die Kläger bis zum Beginn des Jahres 2010 zeitweise zehn Yorks­hi­re­terrier und züchteten im geringen Umfang die Tiere (ein bis zwei Würfe pro Jahr). Spezielle bauliche Anlagen für die Tiere waren nicht vorhanden. Nach Nachba­r­be­schwerden untersagte der Westerwaldkreis den Klägern die Haltung von mehr als vier Hunden auf ihrem Grundstück. Die hiergegen nach Einlegung des Widerspruchs erhobene Untätig­keitsklage blieb erfolglos.

Hundehaltung verstößt gegen baupla­nungs­recht­liches Rücksicht­nah­megebot

Die Anordnung, so die Richter des Verwal­tungs­ge­richts Koblenz, sei rechtmäßig. Die Haltung von zehn Yorks­hi­re­terriern auf dem Anwesen der Kläger sei eine nicht genehmigte Nutzung­s­än­derung, die das Maß der zulässigen Tierhaltung in einer durch Wohnnutzung geprägten Umgebung offensichtlich überschreite. Von derart vielen Tieren gehe für die Nachbarn eine unzumutbare Lärmbelästigung aus. Es entspreche der allgemeinen Erfahrung, dass sich Hunde gegenseitig anbellten. All dies vollziehe sich nicht nur am Tag, sondern auch während der besonders schutz­be­dürftigen Abend-, Nacht- und frühen Morgenstunden. Nichts anderes gelte auch für die eher kleinen Yorks­hi­re­terrier, zumal deren Bellen als hochtonig einzustufen sei. Mithin verstoße diese Hundehaltung gegen das baupla­nungs­rechtliche Rücksicht­nah­megebot. Angesichts dessen sei der Westerwaldkreis berechtigt, von den Klägern eine Reduzierung der Anzahl der Hunde auf maximal vier Tiere zu fordern.

Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil10913

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI