26.11.2025
Urteile, erschienen im Oktober2025
 MoDiMiDoFrSaSo
40  12345
416789101112
4213141516171819
4320212223242526
442728293031  
Urteile, erschienen im November2025
 MoDiMiDoFrSaSo
44     12
453456789
4610111213141516
4717181920212223
4824252627282930
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
26.11.2025 
Sie sehen ein Schiff auf dem Fluß Rhein.

Dokument-Nr. 35593

Sie sehen ein Schiff auf dem Fluß Rhein.
Drucken
Urteil21.11.2025Verwaltungsgericht Koblenz1 K 170/25.KO
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil21.11.2025

Unter­was­ser­kraftwerke im Rhein zur Stromerzeugung können aus Gründen des Allgemeinwohls errichtet werdenStrom- und Schiff­fahrts­rechtliche Genehmigung für Unter­was­ser­kraftwerke

Das öffentliche Interesse an dem Ausbau erneuerbarer Energien rechtfertigt die Zulassung von Wasser­kraft­anlagen am Rhein, wenn die Belange der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht erheblich beeinträchtigt werden. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Koblenz.

Der Kläger beantragte im Januar 2024 eine strom- und schiff­fahrts­rechtliche Genehmigung zur Nutzung des Rheins für die Errichtung von 55 Unter­was­ser­kraft­werken zur Stromerzeugung. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rhein lehnte die Genehmigung ab, weil das Vorhaben die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiff­fahrts­verkehrs beeinträchtige. Dagegen erhob der Kläger zunächst Widerspruch und in der Folge Klage.

Die Klage hatte Erfolg. Der Kläger, so die Koblenzer Richter, habe Anspruch auf die Erteilung der beantragten Genehmigung für die Errichtung der 55 Unter­was­ser­kraftwerke zur Stromerzeugung. Nach der maßgeblichen Vorschrift im Wasser­stra­ßen­gesetz dürfe die Genehmigung nur versagt werden, wenn durch die beabsichtigte Maßnahme eine Beein­träch­tigung des für die Schifffahrt erforderlichen Zustandes der Bundes­was­ser­straße oder der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erwarten sei, die durch Bedingungen und Auflagen weder verhütet noch ausgeglichen würden. Seien diese Bedingungen und Auflagen nicht möglich, dürfe die Genehmigung aus Gründen des Allgemeinwohls gleichwohl erteilt werden. Letzteres sei vorliegend der Fall. Durch das Vorhaben sei allenfalls eine geringfügige Beein­träch­tigung der Leichtigkeit des Verkehrs zu erwarten. Eine erwartbare Beein­träch­tigung der Sicherheit des Schiff­fahrts­verkehrs sei demgegenüber ausgeschlossen, zumal ein Teil der Anlage über die Wasser­o­ber­fläche rage, der Insta­l­la­ti­o­ns­bereich mit Schiff­fahrts­zeichen markiert werde und den Kleinst­fahr­zeugen für die Fahrt außerhalb der Fahrrinne weiterhin eine Breite von 30 Metern zur Verfügung stehe. Die Geneh­mi­gungs­er­teilung sei vorliegend allerdings aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit gerechtfertigt. Das öffentliche Interesse an der Errichtung und dem Betrieb der geplanten Anlage sei von solchem Gewicht, dass die allenfalls festgestellte Beein­träch­tigung der Leichtigkeit des Schiff­fahrts­verkehrs zurückzustehen habe und die Erteilung der Genehmigung geboten erscheine. Dies folge aus der gesetzlichen Wertung des § 2 des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien. Danach lägen die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen im überragenden öffentlichen Interesse. Besondere atypische Umstände, die ein abweichendes Ergebnis der Abwägung nach sich zögen, wie beispielsweise eine ins Gewicht fallende Beein­träch­tigung des Schiff­fahrts­verkehrs auf dem Rhein, seien im konkreten Einzelfall nicht feststellbar.

Das Verwal­tungs­gericht Koblenz hat die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil35593

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI