15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 19102

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Kassel Beschluss02.10.2014

Verstoß gegen die Chancen­gleichheit: Stellen­aus­schreibung darf nicht auf Wunsch­kan­didaten zugeschnitten seinStelle des Vizepräsidenten im Kasseler Regie­rungs­prä­sidium darf vorerst nicht mit ausgewähltem Bewerber besetzt werden

Das Verwal­tungs­gericht Kassel hat entschieden, dass die Stelle des Vizepräsidenten im Kasseler Regie­rungs­prä­sidium vorerst nicht mit dem ausgewählten Bewerber besetzt werden darf. Nach Auffassung des Gerichts war die Ausschreibung der Stelle so auf den bevorzugten Mitarbeiter des Regierungs­präsidiums zugeschnitten, dass andere Mitbewerber kaum Chancen bei der Bewerbung hatten.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Kasseler Regie­rungs­prä­sidium am Steinweg soll die Stelle des Vizepräsidenten neu besetzt werden. In der Ausschreibung waren ausdrücklich Kenntnisse auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien zwingend gefordert. Zwei Kandidaten hatten sich beworben: Der eine ist langjähriger Mitarbeiter des Regie­rungs­prä­sidiums und Abtei­lungs­leiter für erneuerbare Energien, der andere Bewerber ist Richter im hessischen Justizdienst.

Stelle des Regie­rungs­vi­ze­prä­si­denten darf nicht mit ausgewähltem Kandidaten besetzt werden

Der Mitarbeiter des Regie­rungs­prä­sidiums machte das Rennen. Diese Entscheidung der Landesregierung wollte der Mitbewerber nicht hinnehmen und rief das Verwal­tungs­gericht Kassel im Wege eines Eilverfahrens an. Das Verwal­tungs­gericht entschied, dass die Stelle des Regie­rungs­vi­ze­prä­si­denten zunächst nicht mit dem Bewerber aus dem Regie­rungs­prä­sidium besetzt werden darf.

Stelle­n­aus­schreibung war auf Mitarbeiter des Regie­rungs­prä­sidium zugeschnitten

Das Verwal­tungs­gericht ist der Überzeugung, dass die Ausschreibung der Stelle so auf den Mitarbeiter des Regie­rungs­prä­sidiums zugeschnitten war, dass andere Mitbewerber kaum Chancen hatten. Dies vor allem deshalb, weil der Mitarbeiter des Regie­rungs­prä­sidiums Abtei­lungs­leiter für das Gebiet der erneuerbaren Energien ist. Das Gericht vermisste eine Begründung dafür, warum ausgerechnet der Vizepräsident über diese Spezi­a­l­kenntnisse verfügen soll.

Stelle­n­aus­schrei­bungen sah Besitz des 2. Juristischen Staatsexamens nicht als Voraussetzung für Stellen­be­setzung vor

Außerdem sei es üblicherweise so, dass bei entsprechenden Ausschreibungen das 2. Juristische Staatsexamen, die Befähigung zum Richteramt, verlangt werde. Darauf wurde aber in der Ausschreibung für den Regie­rungs­vi­ze­prä­si­denten verzichtet. Dies offenbar deshalb, weil der Bewerber aus dem Regie­rungs­prä­sidium genau diese übliche Voraussetzung gerade nicht erfüllt.

Auswahl der Bewerber muss wiederholt werden

Das Gericht hat vorläufig untersagt, die Stelle des Vizepräsidenten mit dem ausgewählten Bewerber zu besetzen. Über die Auswahl der Bewerber muss neu entschieden werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Kassel/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss19102

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI