23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen Geld, auf dem das Wort „Insolvenz“ arrangiert wurde.

Dokument-Nr. 5800

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil27.02.2008

Bafög: Einkünfte können zur Vermeidung einer unbilligen Härte anrechnungsfrei bleibenGewerbebetrieb des Vaters ging in Insolvenz

Auf Antrag des Auszubildenden oder seiner Eltern kann über die allgemeinen Bestimmungen des Bundes­aus­bil­dungs­för­de­rungs­ge­setzes hinaus ein weiterer Teil des Einkommens anrechnungsfrei bleiben, wenn dies erforderlich ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Eine solche Härte kann auch dann bestehen, wenn ein Elternteil infolge der Eröffnung des Insol­venz­ver­fahrens über sein Vermögen in der Verfügung über sein Einkommen derart beschränkt ist, dass er nicht in der Lage ist, es für den Lebensunterhalt des Auszubildenden sowie für dessen Ausbildung einzusetzen. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Karlsruhe entschieden und damit der Klage eines Studenten entsprochen.

Wie das Gericht in seinen Urteilsgründen ausgeführt hat, liegen die Voraussetzungen für eine unbillige Härte vor, wenn die Eltern oder ein Elternteil zwar ein die Freibeträge nach dem Bundes­aus­bil­dungs­för­de­rungs­gesetz übersteigendes Einkommen erzielten, der Einkom­mens­be­zieher aber in der Verfügung über das Einkommen oder einen Teil des Einkommens derart beschränkt sei, dass er nicht in der Lage sei, es für den Lebensunterhalt der Familie oder des Auszubildenden sowie für dessen Ausbildung einzusetzen. Dabei müsse der Einkom­mens­be­zieher aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen außerstande sein, den Eintritt der Verfü­gungs­be­schränkung zu verhindern. Außerdem dürfe er keine anderen Mittel besitzen, deren Verwertung ihm zur Bestreitung des Lebens­un­terhalts anstelle des nicht verfügbaren Einkommens zumutbar wäre.

Der Vater des Klägers habe zwar durch die Verwertung seines Gewerbebetriebs im Rahmen des Insol­venz­ver­fahrens steuerrechtlich relevante Einkünfte erzielt. Aufgrund der Wirkungen der Eröffnung des Insol­venz­ver­fahrens habe er jedoch nicht über diese verfügen können. Auch habe der Vater des Klägers weder einen Rechtsanspruch auf Gewährung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse besessen noch habe er tatsächlich Unter­halts­zah­lungen aus dieser erhalten. Andere Einkünfte, aus denen der Lebensunterhalt bestritten werden könnte, seien ebenfalls nicht ersichtlich.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Karlsruhe vom 20.03.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil5800

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI