21.11.2024
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Sie sehen das RBB-Sendezentrum, einen dreiteiligen Gebäudekomplex des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) in Berlin.

Dokument-Nr. 1705

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Beschluss10.01.2006Verwaltungsgericht Hannover6 B 6924/05
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Verwaltungsgericht Hannover Beschluss10.01.2006

Kanalvergabe rechtensVerwal­tungs­gericht Hannover bestätigt im Eilverfahren Entscheidung der Landes­me­di­e­n­anstalt über Kanalvergabe

Am 10. Januar 2006 hat die 6. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts Hannover im Eilverfahren in der "2. Runde" über die Kanalvergabe im nieder­säch­sischen Kabelnetz entschieden.

Auf der Grundlage der vorangegangenen stattgebenden Eilent­schei­dungen zu Gunsten der Veranstalter von VIVA, 9Live, HSE24 und DSF hatte die Nieder­säch­sische Landes­me­di­e­n­anstalt ihre ursprüngliche Rangfol­ge­ent­scheidung vom 26. Mai 2005 zurückgenommen und nach Durchführung eines neuen Verfahrens am 19. September 2005 eine neue Sachent­scheidung getroffen. Dabei hatte sie ein neues Bewer­tungs­system angewandt und als dessen Ergebnis wiederum unter Anordnung des Sofortvollzugs entschieden, dass das Fernsehprogramm 9Live nicht im nieder­säch­sischen Kabelnetz weiter­ver­breitet wird.

Dagegen hat die Veranstalterin von 9Live wiederum Klage erhoben. Den zugleich gestellten Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz hat die Kammer mit dem Beschluss vom 10.1.2006 als unbegründet abgelehnt. Danach lässt sich die zu Lasten von 9Live getroffene (neue) Rangfol­ge­ent­scheidung rechtlich nicht beanstanden, weil die von 9Live geltend gemachten Verfah­rens­fehler nicht vorliegen und die Landes­me­di­e­n­anstalt jetzt ein rechtlich nicht zu beanstandendes umfassendes Bewer­tungs­system für die Beurteilung der Vielfalts­beiträge von Fernseh­pro­grammen und Mediendiensten entwickelt und für die Rangfol­ge­ent­scheidung vom 19. September 2005 rechts­feh­lerfrei angewandt hat.

Quelle: Pressemitteilung des VG Hannover vom 17.01.2006

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