15.11.2024
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Verwaltungsgericht Hannover Urteil28.03.2006

Geringe Rente begründet keinen Härtefall - Rundfunkgebühr muss bezahlt werdenFür die Befreiung von der Rundfunkgebühr muss Sozialleistung beantragt werden

Das Verwal­tungs­gericht Hannover hat erstmals über die Anerkennung eines Härtefalls im Rahmen einer Klage auf Befreiung von der Rundfunk­ge­büh­ren­pflicht entschieden.

Der Kläger, der über eine geringe Witwerrente verfügt, war ursprünglich aufgrund seines geringen Einkommens von der Rundfunk­ge­büh­ren­pflicht befreit Seit der ab dem 1. April 2005 geltenden Neuregelung wird der Anspruch auf Befreiung von der Rundfunk­ge­büh­ren­pflicht nicht mehr von der Höhe des Einkommens, sondern vom Empfang bestimmter Sozia­l­leis­tungen abhängig gemacht, die der Kläger unstreitig nicht erhält. In besonderen Härtefällen kann der NDR jedoch verpflichtet sein, eine Ermes­sen­s­ent­scheidung über die Befreiung zu treffen.

Nach Auffassung der Kammer war im Falle des Klägers ein solcher besonderer Härtefall nicht gegeben. Er könne durch Beantragung von Leistungen nach dem SGB II - deren Bewilligung einen Anspruch auf Befreiung begründen kann - die Befrei­ungs­vor­aus­set­zungen herbeiführen. Wenn er hierauf verzichte könne er die Anerkennung als Härtefall nicht beanspruchen.

Quelle: ra-online, VG Hannover

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