Verwaltungsgericht Hannover Urteil19.06.2007
Jagdschein trotz Nötigung im Straßenverkehr
Das Verwaltungsgericht Hannover hat der Klage eines "Verkehrssünders" auf Erteilung eines Jagdscheins stattgegeben.
Der Kläger, der bereits im Besitz eines Jagdscheins war, wurde im September 2004 wegen Nötigung im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Daraufhin lehnte die Region Hannover die weitere Erteilung eines Jagdscheins ab, weil es dem Kläger im Hinblick auf die strafgerichtliche Verurteilung an der Zuverlässigkeit fehle.
In einer mündlichen Verhandlung im Dezember letzten Jahres hatte das Gericht das Verfahren vertagt und dem Kläger die Möglichkeit eingeräumt, ein auf seine Kosten erstelltes medizinisch-psychologisches Gutachten zu seiner waffenrechtlichen Zuverlässigkeit einzuholen und vorzulegen.
Nach Auffassung des Gerichts ist es dem Kläger mit dem von ihm nunmehr vorgelegten Gutachten des TÜV Nord gelungen, die gesetzliche Regelvermutung seiner waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit zu widerlegen. Das Gutachten komme nachvollziehbar zu dem Ergebnis, dass der Kläger in der Lage sei, die eigenen Ursachenanteile bei seinen bisherigen Verhaltsauffälligkeiten zu erkennen und adäquate Vermeidensstrategien zu entwickeln.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 21.06.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Hannover vom 20.06.2007