20.01.2025
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20.01.2025  
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Verwaltungsgericht Hannover Urteil19.06.2007

Jagdschein trotz Nötigung im Straßenverkehr

Das Verwal­tungs­gericht Hannover hat der Klage eines "Verkehrssünders" auf Erteilung eines Jagdscheins stattgegeben.

Der Kläger, der bereits im Besitz eines Jagdscheins war, wurde im September 2004 wegen Nötigung im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Daraufhin lehnte die Region Hannover die weitere Erteilung eines Jagdscheins ab, weil es dem Kläger im Hinblick auf die straf­ge­richtliche Verurteilung an der Zuverlässigkeit fehle.

In einer mündlichen Verhandlung im Dezember letzten Jahres hatte das Gericht das Verfahren vertagt und dem Kläger die Möglichkeit eingeräumt, ein auf seine Kosten erstelltes medizinisch-psychologisches Gutachten zu seiner waffen­recht­lichen Zuverlässigkeit einzuholen und vorzulegen.

Nach Auffassung des Gerichts ist es dem Kläger mit dem von ihm nunmehr vorgelegten Gutachten des TÜV Nord gelungen, die gesetzliche Regelvermutung seiner waffen­recht­lichen Unzuver­läs­sigkeit zu widerlegen. Das Gutachten komme nachvollziehbar zu dem Ergebnis, dass der Kläger in der Lage sei, die eigenen Ursachenanteile bei seinen bisherigen Verhalts­auf­fäl­lig­keiten zu erkennen und adäquate Vermei­dens­stra­tegien zu entwickeln.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Hannover vom 20.06.2007

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