18.10.2024
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Verwaltungsgericht Hannover Urteil11.03.2021

Kontakte zu salafistischen Bewegungen stehen Verleihung der Staats­an­ge­hö­rigkeit entgegenVerwal­tungs­gericht weist Klagen auf Einbürgerung ab

Das Verwal­tungs­gericht Hannover hat die Klagen von zwei Einbürgerungs­bewerbern, denen die Unterstützung salafistischer Bestrebungen vorgeworfen worden ist, abgewiesen

Ein Kläger hatte in der Moschee des "Deutsch­spra­chiger Islamkreis Hildesheim" e.V. (DIK Hildesheim) gepredigt. Das Nieder­säch­sische Innen­mi­nis­terium hat den DIK Hildesheim am 13. März 2017 verboten und aufgelöst. Das Verbot wurde damit begründet, dass sich der Verein gegen die verfas­sungs­gemäße Ordnung sowie gegen den Gedanken der Völker­ver­stän­digung richte und seine Tätigkeiten Strafgesetzen zuwiderliefen. In dem Verein sollen in konspirativer Art und Weise durch Indoktrination mit der salafistischen Ideologie Personen zielgerichtet radikalisiert worden sein um sie zur Ausreise in Kriegsgebiete zu motivieren. Der ab Frühjahr 2014 bis September 2016 als Prediger und Imam der Moschee des DIK Hildesheim tätige Abu Walaa ist im Februar 2021 von dem Oberlan­des­gericht Celle - noch nicht rechtskräftig - unter anderem wegen der mitglied­s­chaft­lichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden.

Aufruf zum Kampf in Predigten

Der Kläger hatte vorgetragen, dass er nur gelegentlich in der Moschee gepredigt habe ohne sich dabei radikal zu äußern. Dementsprechend habe er den DIK Hildesheim auch nicht unterstützt. Das Gericht ist diesem Vortrag nicht gefolgt. Bereits durch die Predigten und nicht nur flüchtige Anwesenheit in der Moschee habe er zu erkennen gegeben, dem DIK Hildesheim offen gegenüber zu stehen und so dazu beigetragen habe, den Verein zu legitimieren. Außerdem habe er in seinen Predigten auch zum Kampf aufgerufen.

Einstufung des DIK Hannover als salafistische Organisation

Ein weiterer Kläger war Mitglied des DIK Hannover und Gründungs­mitglied des 2017 gegründeten Vereins "Föderale islamische Union" (FIU). Er hatte geltend gemacht, nichts von den salafistischen Zielrichtungen dieser Vereine zu wissen. Er habe in beiden Vereinen im Wesentlichen handwerkliche Arbeiten durchgeführt. Auch diese Argumentation überzeugte die Kammer nicht. Bei beiden Vereinen bestehe ein hinreichender Verdacht, dass sie sich wegen ihrer salafistischen Ausrichtung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richteten. Der DIK Hannover wird im aktuellen Verfas­sungs­schutz­bericht als "salafistischer Brennpunkt" bezeichnet. Die FIU wird im nieder­säch­sischen Verfas­sungs­schutz­bericht dem politischen Salafismus zugerechnet. Der Kläger habe als Mitglied einen Salafisten zum Präsidenten bzw. zum Vorstands­vor­sit­zenden mitgewählt und auch durch finanzielle Beiträge und Verwal­tungs­aufgaben beide Vereine unterstützt.

Ein Rechtsstreit bereits im Vorfeld der Verhandlung für erledigt erklärt

Ein dritter Kläger hat die Moschee des DIK Hildesheim zu Predigten besucht und darüber hinaus an zwei mehrtägigen Seminaren teilgenommen, die von Abu Walaa geleitet worden sind. Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage in der mündlichen Verhandlung hat der Kläger seine auf Einbürgerung gerichtete Klage zurückgenommen. Ein vierter Verhand­lungs­termin, der mit Presseerklärung vom 08.03.2021 angekündigt worden ist, wurde aufgehoben, nachdem der Rechtsstreit bereits im Vorfeld der Verhandlung von den Beteiligten für erledigt erklärt worden ist.

Quelle: Verwaltungsgericht Hannover, ra-online (pm/aw)

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