18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Urteil06.09.2017

"Prediger" scheitert mit Einbü­ge­rungsklageHinweise auf umfangreiche Aktivitäten im Milieu des Salafismus rechtfertigen Ablehnung der Einbürgerung

Das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Ablehnung der Einbürgerung eines israelischen Staats­an­ge­hörigen mit muslimischem Glauben rechtmäßig ist, da tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Mann Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung unterstützt hat.

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte das Oberver­wal­tungs­gericht Nordrhein-Westfalen die Berufung eines in Wuppertal wohnhaften israelischen Staats­an­ge­hörigen zurückgewiesen, der in den deutschen Staatsverband eingebürgert werden will. Der Israeli ist arabischer Volks­zu­ge­höriger muslimischen Glaubens. Die Stadt Wuppertal lehnte seinen Einbür­ge­rungs­antrag ab, nachdem ihr Erkennt­nis­ma­terial der Polizei und des Verfas­sungs­schutzes zugeleitet worden war, das auf umfangreiche Aktivitäten des Klägers im Milieu des Salafismus hindeutete. Eine der diversen im Internet als Video veröf­fent­lichten "Predigten" des Klägers hatte zu einem Ermitt­lungs­ver­fahren wegen Volksverhetzung geführt, das später eingestellt worden war.

Ablehnung des Einbür­ge­rungs­antrags berechtigt

Das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf wies die gegen die Ablehnung des Einbür­ge­rungs­antrags gerichtete Klage ab. Auch die Berufung vor dem Oberver­wal­tungs­gericht blieb nunmehr erfolglos. Zur Begründung führte das Oberver­wal­tungs­gericht aus, dass eine Einbürgerung des Klägers ausgeschlossen sei, weil tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass er Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung unterstützt habe. Es sei davon auszugehen, dass der Kläger jedenfalls bis 2010 an Veranstaltungen des Vereins "Einladung zum Paradies" mitgewirkt habe, der einen Islam salafistischer Prägung propagiert habe. Der Kläger habe auch nicht glaubhaft gemacht, dass er sich in der Zwischenzeit von seiner früheren Unterstützung dieser Bestrebung abgewandt habe. Denn er bestreite weiterhin, jemals Anhänger des Salafismus gewesen zu sein.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil24809

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI