18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein Gebäude, welches gerade abgerissen wird.

Dokument-Nr. 28473

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Göttingen Beschluss18.02.2020

Eigentümer eines Gewerbehauses hat keinen Anspruch auf Entfernung eines im öffentlichen Straßenraum stehenden PavillonsGewer­be­be­treibende haben keinen Anspruch auf Bewerbung des Geschäfts in bestmöglicher Weise

Das Verwal­tungs­gericht Göttingen hat den Antrag eines Nachbarn abgelehnt, mit dem dieser die Beseitigung eines neben seinem Haus im öffentlichen Straßenraum stehenden Pavillons erreichen wollte.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls ist Eigentümer eines in der Göttinger Fußgängerzone gelegenen Hauses. Das Haus ist an einen Gewer­be­trei­benden vermietet. Vor dem Nachba­r­grundstück befindet sich im öffentlichen Straßenraum eine Außen­ga­s­tronomie. Hierfür existiert eine Sonder­nut­zungs­er­laubnis, die auch das Aufstellen von Sonnenschirmen umfasst. Die Sitzge­le­gen­heiten sind mit Beginn der kalten Jahreszeit durch einen im Wesentlichen blickdichten Pavillon gegen Witte­rungs­ein­flüsse geschützt. Der Antragsteller sah den Kundenkontakt seines Mieters gefährdet, weil Passanten nicht mehr ungehindert die Schau­fens­ter­auslagen ansehen könnten. Er forderte die beklagte Stadt Göttingen auf, tätig zu werden, was diese ablehnte. Der daraufhin gestellte Eilantrag, mit dem der Antragsteller die Stadt zum Handeln zwingen wollte, hatte keinen Erfolg.

Antrag in der Sache nicht begründet

Das Verwal­tungs­gericht Göttingen befand den Antrag schon für unzulässig. Der Antragsteller sei als Eigentümer des Hauses nicht durch Maßnahmen verletzt, die allenfalls seinen Mieter beeinträchtige. Aus den Regelungen der Sonder­nut­zungs­satzung der Stadt Göttingen folge nicht, dass einzelne Anlieger auf deren Einhaltung klagen könnten. Der Antrag sei aber auch in der Sache nicht begründet. Es bestehe kein Anspruch des Einzelnen darauf, dass er in bestmöglicher Weise von seinem Grundstück aus werben könne und sein Grundstück zu diesem Zweck von allen Seiten und auf weite Entfernung hin einsehbar sein muss. Eine Grenze sei erst dort zu ziehen, wo der Betroffene praktisch keine Möglichkeit mehr habe, auf den Verkehr werbend einzuwirken. Diese Grenze sei hier nicht überschritten. Eine Blick­be­ein­träch­tigung gebe es nur, wenn man aus einer bestimmten Richtung auf das Grundstück des Antragstellers zugehe und auch nur in einem bestimmten Winkel. Dies reiche nicht. Ob sich die Sondernutzung im Rahmen der erteilten Genehmigung halte, sei in diesem Verfahren nicht zu prüfen.

Quelle: Verwaltungsgericht Göttingen/ra-online (pm/kg)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss28473

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI