21.11.2024
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Dokument-Nr. 30288

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Verwaltungsgericht Gießen Beschluss18.05.2021

Frakti­o­ns­aus­schluss in Biebertal rechtswidrigVG Gießen gibt Eilantrag statt

Das Verwal­tungs­gericht Gießen dem Eilantrag eines Mitglieds der Gemein­de­ver­tretung der Gemeinde Biebertal statt, das sich gegen seinen Ausschluss aus der CDU-Fraktion wendet.

Der Antragsteller ist nach den Kommunalwahlen am 14. März 2021 Mitglied der Gemein­de­ver­tretung der Gemeinde Biebertal geworden. Am 10. Mai 2021 wurde er von seiner Fraktion ausgeschlossen. Hintergrund sind fraktions- und parteiinterne Streitigkeiten etwa über die Plakatierung im Wahlkampf, den Frakti­o­ns­vorsitz und die Liste der Kandidaten zur Wahl des Gemein­de­vor­standes. Der Antragsteller meint, sein Fraktionsausschluss sei nicht nur inhaltlich, sondern bereits formell rechtswidrig. Ihm sei nicht hinreichend dargelegt worden, weshalb sein Ausschluss erfolgt sei.

VG: Ausschluss aus der Fraktion rechtswidrig

Dem schloss sich das Verwal­tungs­gericht in ihrer Begründung insoweit an. Es sei nach den dem Gericht im Eilverfahren vorliegenden Erkenntnissen überwiegend wahrscheinlich, dass der Ausschluss aus der Fraktion rechtswidrig erfolgt sei. Dies ergebe sich daraus, dass dem Antragsteller die tragenden Ausschluss­gründe nicht schriftlich bekanntgegeben wurden, obwohl dies das Gesetz verlange. Für die Annahme einer Ausnahme von dem schriftlichen Begrün­dungs­er­for­dernis lägen die Voraussetzungen nicht vor. Eine nachträgliche Heilung dieses Verfah­rens­mangels komme - auch im gerichtlichen Verfahren - nicht in Betracht.

Quelle: Verwaltungsgericht Gießen, ra-online (pm/aw)

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