15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 6199

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Gießen Urteil11.06.2008

Kinder­gar­ten­ge­bühren bei verspätetem Abholen rechtmäßig

Das Verwal­tungs­gericht Gießen hat die Klage eines Elternpaars abgewiesen, das sich gegen die Erhebung einer Gebühr durch die beklagte Gemeinde Langgöns gewandt hatte. Die Beklagte hatte die Gebühr erhoben, weil die Kläger ihr Kind erst 11 Minuten nach Ende der Betreuungszeit aus dem Kindergarten abgeholt hatten.

Nach der Gebührensatzung der Beklagten sind Kinder grundsätzlich pünktlich aus den Kinder­ta­gess­tätten abzuholen. Für Verspätungen außerhalb der gewählten Nutzungszeit entstehen danach pro angefangener ¼ Stunde Betreu­ungs­ge­bühren in Höhe von 10 €, die auch hier in Rechnung gestellt wurden. Die Kläger waren der Ansicht, es handele sich bei der Gebüh­re­n­er­hebung durch die Beklagte um eine Geldstrafe für das verspätete Abholen, für welche eine Ermäch­ti­gungs­grundlage nicht vorhanden sei. Die Gebührensatzung sei auch rechtswidrig, weil sie insoweit gegen den Verhält­nis­mä­ßig­keits­grundsatz verstoße. Die Beklagte berief sich darauf, durch das verspätete Abholen entstünden zusätzliche Personalkosten; jedenfalls werde ein erhöhter Betreu­ungs­aufwand geleistet.

Die 8. Kammer hat nun entschieden, dass die Gebüh­re­n­er­hebung rechtmäßig sei. Die Gebühr sei auf eine ausreichende Satzungs­grundlage gestützt und die Gebühr werde für eine zusätzliche Leistung der Gemeinde, erhoben, nämlich die zusätzliche Betreuung der Kinder über die Öffnungszeiten der Kinder­ta­gess­tätten hinaus. Auch sei die Höhe der Gebühr bei pauschalierter Betrachtung nicht zu beanstanden.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Gießen vom 11.06.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil6199

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI