21.11.2024
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Verwaltungsgericht Gießen Urteil05.03.2020

Lehrerin hat Anspruch auf Reisekosten­erstattung für Auslands­klassenfahrtenPauschale Abgeltung der Kosten von Lehrern auf Auslands­klassenfahrten rechtswidrig

Das Verwal­tungs­gericht Gießen hat mit Urteil vom 5.03.2020 einen Erlass des Hessischen Kultus­mi­nis­teriums für rechtswidrig befunden, mit dem die Kosten von Lehrern auf Auslands­klassenfahrten pauschal und ungeachtet der tatsächlichen Kosten abgegolten wurden.

Die klagende Lehrkraft, die in einer Kreisgemeinde tätig ist, hatte mit einem Englisch-Leistungskurs eine Abschlussfahrt nach London unternommen und im Anschluss die Kosten geltend gemacht, die ihr unter anderem für die Unterbringung entstanden waren. Die Bezügestelle hatte statt des tatsächlich aufgewendeten Betrages lediglich einen pauschalen Betrag von 40 € pro Tag erstattet. Den verbleibenden Betrag klagte die Lehrerin nun erfolgreich ein.

Lehrkraft stehe Reise­kos­te­n­er­stattung nach den hessischen Reise­kos­ten­ge­setzes in Verbindung mit der Auslands­rei­se­kos­ten­ver­ordnung zu

Bezogen hatte sich die Bezügestelle auf einen Erlass des Hessischen Kultus­mi­nis­teriums, den das Gericht nun aber für rechtswidrig erachtete. Der Erlass treffe mit dem pauschalen Betrag von 40,00 € eine zu undif­fe­ren­zierte Regelung. Bei der Pauschalierung werde das unter­schiedliche Preis und Kostenniveau der einzelnen Länder und Regionen weltweit nicht hinreichend berücksichtigt. Der Lehrkraft steht eine Reisekostenerstattung nach den Regelungen des hessischen Reise­kos­ten­ge­setzes i.V.m. der Auslands­rei­se­kos­ten­ver­ordnung zu, welche für Auslandsreisen abhängig von der Region unter­schiedliche Höchstbeträge festsetzte, die hier deutlich über dem Betrag lägen, der von der Lehrkraft in Anspruch genommen wurde.

Quelle: Verwaltungsgericht Gießen, ra-online (pm/ab)

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