15.11.2024
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Dokument-Nr. 2804

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Beschluss01.08.2006Verwaltungsgericht Gelsenkirchen14 L 872/06 und 14 L 981/06
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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss01.08.2006

Werbung für Sportwetten auch im Internet verbotenVfL Bochum und Borussia Dortmund dürfen auf ihrer Internetseite nicht mehr für Sportwetten werben

Das Verwal­tungs­gericht Gelsenkirchen hat das von der Bezirks­re­gierung Düsseldorf gegenüber den Fußballvereinen VfL Bochum und Borussia Dortmund verfügte Verbot bestätigt, auf ihrer Internetseite für Sportwetten zu werben, die nicht von der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co oHG (WestLotto) angeboten werden.

Zur Begründung hat es ausgeführt, dass bei der allein möglichen summarischen Überprüfung im Eilverfahren vieles für die Rechtmäßigkeit der streitigen Unter­sa­gungs­ver­fügung spreche. Insbesondere sei die Bezirks­re­gierung Düsseldorf sachlich zuständig, weil die Internetseite entgegen der Auffassung der Vereine als Mediendienst und nicht als Teledienst anzusehen sei.

Die Unter­sa­gungs­ver­fügung sei auch inhaltlich nicht zu beanstanden, denn sie entspreche der durch das Urteil des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts vom 28. März 2006 geschaffenen Rechtslage. Danach sei gegenwärtig auch in Nordrhein-Westfalen die private Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten verboten. Dies schließe als zwangsläufige Konsequenz das Verbot einer dahinzielenden Werbung auch im Internet ein. Europäisches Gemein­schaftsrecht stehe dieser Bewertung nicht entgegen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Gelsenkirchen vom 04.08.2006

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