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Dokument-Nr. 10993

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Verwaltungsgericht Freiburg Urteil13.12.2011

Kein BAföG-Anspruch für Studentin an nicht anerkannter privater Ausbil­dungs­stätte mit international anerkanntem Bachelor-AbschlussBachelor-Studiengang kann weder als Inlands- noch als Auslandstudium gefördert werden

Absolviert eine Studentin ihr Studium an einer in Deutschland nicht anerkannten privaten Ausbil­dungs­stätte, die einen international anerkannten Bachelor verleihen darf, hat sie hierbei keinen Anspruch auf BAföG-Leistungen.

Im zugrunde liegenden Fall klagte eine Studentin einer privaten Ausbil­dungs­stätte auf Leistungen nach dem Bundes­aus­bil­dungs­för­de­rungs­gesetz (BAföG). Die Ausbil­dungs­stätte ist in Deutschland nicht als Hochschule anerkannt. Sie kooperiert aber mit einer außerhalb der EU gelegenen ausländischen Hochschule, die einen international anerkannten Bachelor verleihen darf und einen Teil ihrer Kurse in Deutschland an der privaten Ausbil­dungs­stätte anbietet.

Kein BAföG-Anspruch bei nicht anerkannter Hochschule in Deutschland

Das Verwal­tungs­gericht Freiburg entschied, dass der von der Klägerin absolvierte Bachelor-Studiengang weder als Inlands- noch als Auslandstudium gefördert werden könne. Die Klägerin habe ihre Ausbildung tatsächlich vollständig im Inland durchgeführt, so dass es nicht um die Förderung eines Auslands­s­tudiums gehe. Für ihre Ausbildung im Inland könne kein BAföG gewährt werden, da die private Ausbil­dungs­stätte keine staatlich anerkannte Hochschule sei und deshalb keinen Bachelor verleihen dürfe. Die ausländische Hochschule wiederum, bei der die Klägerin ebenfalls eingeschrieben sei, könne zwar einen Bachelor verleihen, habe aber keinen Sitz und nicht einmal eine Zweignie­der­lassung in Deutschland, so dass es sich nicht um eine Ausbil­dungs­stätte im Inland handele.

Quelle: Verwaltungsgericht Freiburg/ra-online

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