21.11.2024
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Verwaltungsgericht Frankfurt am Main Urteil03.12.2007

Transsexueller klagt erfolglos gegen das Land Hessen auf Einstellung in den PolizeidienstKein Verstoß gegen Allgemeines Gleich­be­hand­lungs­gesetz

Das Verwal­tungs­gericht Frankfurt am Main hat die Klage eines Frau-zu-Mann-Transsexuellen gegen das Land Hessen auf Einstellung in den Polizei­voll­zugs­dienst abgewiesen. Dem Kläger war diese Einstellung aus gesund­heit­lichen Gründen versagt worden.

Die für Verfahren aus dem Beamtenrecht zuständige 9. Kammer sieht hierin im Ergebnis keine Diskriminierung des Klägers als Transsexuellen. Die Entscheidung der Einstel­lungs­behörde sei in nicht zu beanstandender Weise auf die Anforderungen der einschlägigen Polizei­dienst­vor­schrift gestützt. Dabei habe die Behörde den gesetzlich vorgesehenen Ermes­sens­spielraum in rechtmäßiger Weise genutzt und die besonderen Anforderungen des Polizei­voll­zugs­dienstes in Abwägung zu den individuellen Besonderheiten des Klägers berücksichtigt. Hierdurch habe es auch nicht gegen die Vorschriften des Allgemeinen Gleich­be­hand­lungs­ge­setzes bzw. europa­rechtliche Vorgaben verstoßen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 31/07 des VG Frankfurt am Main vom 04.12.2007

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