18.01.2025
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18.01.2025  
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Dokument-Nr. 7437

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ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main Beschluss12.02.1999

Karnevalsumzug darf laut sein - jedenfalls in FrankfurtLärmspitzen von über 70 dB sind hinzunehmen

Anwohner eines Karnevalsumzugs müssen die damit verbundenen Lärmimmissionen dulden. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Frankfurt am Main entschieden.

Bei einem Fastnachtsumzug darf es nach einer Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Frankfurt am Main auch schon mal lauter zugehen.

Es hat entschieden, dass bei einem drei- bis vierstündigen Umzug die damit einhergehenden Geräu­schim­mis­sionen schon wegen ihrer kurzen Dauer nicht geeignet sind, schädliche Umwelt­ein­wir­kungen im Sinne des Bunde­s­im­mis­si­ons­schutz­ge­setzes herbeizuführen.

Sollten Lärmspitzen von über 70 dB (A) auftreten, seien diese hinzunehmen.

Quelle: ra-online (pt)

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