23.11.2024
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Dokument-Nr. 30528

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Beschluss16.06.2021Verwaltungsgericht Düsseldorf29 L 1258/21
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Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss16.06.2021

Von Elternteil zu Hause durchgeführter Corona-Test nicht ausreichend für SchulbesuchVorliegen einer Schulung in der Handhabung von Corona-Test unerheblich

Damit ein Kind am Präsen­z­un­terricht teilnehmen darf, genügt ein von einem Elternteil zu Hause durchgeführter Corona-Test nicht. Dies gilt auch dann, wenn das Elternteil in der Handhabung von Corona-Test geschult ist. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wollte der Vater eines Schulkindes im Sommer 2021 vor dem Verwal­tungs­gericht Düsseldorf erreichen, dass es für den Schulbesuch seines Kindes ausreicht, dass er zu Hause einen Corona-Test durchführt. Er gab an, in der Handhabung von Corona-Test geschult zu sein.

Häuslicher Corona-Test durch geschultes Elternteil nicht ausreichend

Das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf entschied gegen den Kindesvater. Ein im häuslichen Umfeld unter Aufsicht eines erzie­hungs­be­rech­tigten und entsprechend geschulten Elternteils durchgeführter Corona-Test sei nicht ausreichend, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen. Ein solcher Test erfülle nicht die Voraussetzungen von § 1 Abs. 2a CoronaBetrVO. Es fehle nämlich an einem Nachweis über eine negative, höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung im Sinne von § 2 Corona­Tes­t­Qua­ran­täneVO. Der Kindesvater sei nicht berechtigt, einen solchen Nachweis auszustellen.

Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)

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