18.10.2024
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Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil07.05.2008

Kein Anspruch auf Befreiung vom Schwim­m­un­terricht aufgrund religiöser BelangeVielfältige Beklei­dungs­mög­lich­keiten für Muslima

Das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf hat die Klage der Eltern einer muslimischen Schülerin abgewiesen, mit der sie die Freistellung ihrer Tochter vom koedukativen Schwim­m­un­terricht an der örtlichen Realschule in Remscheid erreichen wollten.

Es bestünden vielfältige Beklei­dungs­mög­lich­keiten, um den schützenswerten religiösen Belangen der Schülerin Rechnung zu tragen. Werde von diesen Möglichen Gebrauch gemacht, sei ein Eingriff in die Religi­o­ns­freiheit, falls er überhaupt noch festzustellen sei, jedenfalls auf ein Minimum reduziert, sodass in der Abwägung die Befolgung des staatlichen Bildungs­auf­trages Vorrang genieße.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Düsseldorf vom 07.05.2008

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