Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil07.05.2008
Kein Anspruch auf Befreiung vom Schwimmunterricht aufgrund religiöser BelangeVielfältige Bekleidungsmöglichkeiten für Muslima
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Klage der Eltern einer muslimischen Schülerin abgewiesen, mit der sie die Freistellung ihrer Tochter vom koedukativen Schwimmunterricht an der örtlichen Realschule in Remscheid erreichen wollten.
Es bestünden vielfältige Bekleidungsmöglichkeiten, um den schützenswerten religiösen Belangen der Schülerin Rechnung zu tragen. Werde von diesen Möglichen Gebrauch gemacht, sei ein Eingriff in die Religionsfreiheit, falls er überhaupt noch festzustellen sei, jedenfalls auf ein Minimum reduziert, sodass in der Abwägung die Befolgung des staatlichen Bildungsauftrages Vorrang genieße.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 15.05.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Düsseldorf vom 07.05.2008