18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen den Auspuff eines Autos.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil06.10.2020

Bei nachweislicher Aufstellung eines mobilen Halte­verbots­schildes und Anwesenheit zum Zeitpunkt des Abschleppens spricht Anscheinsbeweis für ununterbrochene Anwesenheit und Wahrnehmbarkeit des SchildesLebenserfahrung spricht gegen Versetzung von Schildern durch Unbefugte

Steht fest, dass ein mobiles Halte­ver­bots­schild aufgestellt wurde und es zum Zeitpunkt des Abschlepp­vorgangs noch aufgestellt war, so spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass es ununterbrochen anwesend und wahrnehmbar war. Die Lebenserfahrung spricht in der Regel dagegen, dass Unbefugte Schilder versetzen. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2019 wurde in einer Stadt in Nordrhein-Westfalen ein Pkw abgeschleppt, da dieser im mobilen absoluten Halteverbot stand. Nachfolgend erging gegen den Halter des Fahrzeugs ein Kostenbescheid. Dagegen klagte der Fahrzeughalter. Er gab an, ein mobiles Halte­ver­bots­schild nicht gesehen zu haben. Jedoch konnte nachgewiesen werden, dass das Schild sechs Tage vor dem Abschlepp­vorgang aufgestellt wurde und zum Zeitpunkt des Abschleppens noch aufgestellt war. Der Fahrzeughalter parkte sein Fahrzeug innerhalb dieser Zeit.

Rechtmäßiger Kostenbescheid

Das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf entschied gegen den Fahrzeughalter. Der Kostenbeschied sei nämlich rechtmäßig. Steht fest, dass ein mobiles Halte­ver­bots­schild aufgestellt wurde und es zum Zeitpunkt des Abschlepp­vorgangs noch aufgestellt war, so spreche ein Anscheinsbeweis dafür, dass es ununterbrochen anwesend und wahrnehmbar war.

Lebenserfahrung spricht gegen Versetzung von Schildern durch Unbefugte

Nach der Lebenserfahrung werden Schilder in der Regel nicht von Unbefugten versetzt oder gar entfernt, so das Verwal­tungs­gericht. Der Beweis des ersten Anscheins könne zwar erschüttert werden. Dazu müssen jedoch Tatsachen vorgebracht werden, welche die ernsthafte und naheliegende Möglichkeit eines atypischen Verlaufs begründen. Solche Tatsachen habe der Fahrzeughalter aber nicht dargelegt.

Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil29561

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI