04.09.2025
Urteile, erschienen im August2025
 MoDiMiDoFrSaSo
31    123
3245678910
3311121314151617
3418192021222324
3525262728293031
Urteile, erschienen im September2025
 MoDiMiDoFrSaSo
361234567
37891011121314
3815161718192021
3922232425262728
402930     
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
04.09.2025 
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 35352

Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.
Drucken
Urteil29.08.2025Verwaltungsgericht Düsseldorf1 K 6863/24
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil29.08.2025

Auch eine kurzfristige Information der Ratsmitglieder vor Ratssitzung kann noch rechtzeitig seinKeine fehlende Einbindung der Bezirks­ver­tretung und der Ausschüsse

Die Ratsmitglieder der Landes­hauptstadt Düsseldorf wurden nicht zu spät über den Standort des Opern-Neubaus Am Wehrhahn informiert. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf entschieden.

Die Stadtverwaltung hat die Ratsmitglieder rechtzeitig drei Tage vor der Ratssitzung im Juni 2024 über den Vorschlag informiert, den Opern-Neubau nunmehr Am Wehrhahn anstatt an der Heinrich-Heine-Allee zu realisieren. Das hat die 1. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts Düsseldorf heute entschieden und damit die Klage der Ratsfraktion DIE LINKE sowie eines Ratsmitglieds der Fraktion gegen den Oberbür­ger­meister sowie den Rat der Stadt Düsseldorf abgewiesen.

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt: Die kurzfristige Befassung des Stadtrates mit dem Standortwechsel ist aufgrund eines erst am 24. Juni 2024 eingegangenen Sachver­stän­di­gen­gut­achtens sowie des zeitlich befristeten Kaufangebots für das Grundstück Am Wehrhahn nicht zu beanstanden. Auch hatten die Ratsmitglieder noch ausreichende Vorbe­rei­tungszeit und Infor­ma­ti­o­ns­mög­lich­keiten. Weder die Ratsmitglieder noch die Fraktion können eine fehlende Einbindung der Bezirks­ver­tretung und der Ausschüsse geltend machen. Die behaupteten Absprachen mit den Frakti­o­nss­pitzen anderer Parteien und eine damit eventuell einhergehende Ungleich­be­handlung der Fraktionen ist vor Klageerhebung nicht hinreichend gegenüber dem Oberbür­ger­meister oder dem Rat gerügt worden.

Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den das Oberver­wal­tungs­gericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet.

Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil35352

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI