18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 6036

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Dresden Beschluss09.05.2008

Anbauverbot für gentechnisch veränderten Mais ist rechtmäßig

In der »Moritzburger Klein­kup­pen­land­schaft« darf vorläufig kein gentechnisch veränderter Mais angebaut werden. Ein entsprechendes Verbot des Landratsamts Meißen hat das Verwal­tungs­gericht Dresden bestätigt.

Das Landratsamt Meißen hatte einer Agrar-Genossenschaft untersagt, auf Flurstücken der Gemarkung Berbisdorf gentechnisch veränderten Mais anzubauen.

Den dagegen gerichteten gerichtlichen Eilantrag lehnte das Verwal­tungs­gericht Dresden ab und bestätigte damit - vorläufig - das Anbauverbot. Die Entscheidung erging aufgrund einer im einstweiligen Rechts­schutz­ver­fahren allgemein üblichen »überschlägigen« Prüfung der Sach- und Rechtslage. Dabei war für die Kammer von Bedeutung, dass noch nicht mit ausreichender Sicherheit geklärt ist, ob die Toxine in den Pollen des genveränderten Mais, dem im nahegelegenen FFH-Gebiet vorkommenden Ameisenbläuling - eine besonders empfindliche, geschützte Schmet­ter­lingsart - schaden können. Die Genossenschaft könne sich zwar auf verschiedene fachliche Stellungnahmen berufen, die eine Beein­träch­tigung des Ameisen­bläulings verneinen. Die Gefährlichkeit des Toxins für Schmetterlinge werde von der Wissenschaft bislang jedoch unterschiedlich eingeschätzt; ausreichende Erkenntnisse zu dieser Frage könnten - so die Kammer - nur durch eine sogenannte Verträg­lich­keits­prüfung, bei der die konkreten örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen seien, gewonnen werden. Aus der Ordnungs­funktion, die das Natur­schutzrecht habe, folge die Verpflichtung zur Durchführung einer solchen Untersuchung.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Dresden vom 13.05.2008

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss6036

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI