21.11.2024
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Dokument-Nr. 6036

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Verwaltungsgericht Dresden Beschluss09.05.2008

Anbauverbot für gentechnisch veränderten Mais ist rechtmäßig

In der »Moritzburger Klein­kup­pen­land­schaft« darf vorläufig kein gentechnisch veränderter Mais angebaut werden. Ein entsprechendes Verbot des Landratsamts Meißen hat das Verwal­tungs­gericht Dresden bestätigt.

Das Landratsamt Meißen hatte einer Agrar-Genossenschaft untersagt, auf Flurstücken der Gemarkung Berbisdorf gentechnisch veränderten Mais anzubauen.

Den dagegen gerichteten gerichtlichen Eilantrag lehnte das Verwal­tungs­gericht Dresden ab und bestätigte damit - vorläufig - das Anbauverbot. Die Entscheidung erging aufgrund einer im einstweiligen Rechts­schutz­ver­fahren allgemein üblichen »überschlägigen« Prüfung der Sach- und Rechtslage. Dabei war für die Kammer von Bedeutung, dass noch nicht mit ausreichender Sicherheit geklärt ist, ob die Toxine in den Pollen des genveränderten Mais, dem im nahegelegenen FFH-Gebiet vorkommenden Ameisenbläuling - eine besonders empfindliche, geschützte Schmet­ter­lingsart - schaden können. Die Genossenschaft könne sich zwar auf verschiedene fachliche Stellungnahmen berufen, die eine Beein­träch­tigung des Ameisen­bläulings verneinen. Die Gefährlichkeit des Toxins für Schmetterlinge werde von der Wissenschaft bislang jedoch unterschiedlich eingeschätzt; ausreichende Erkenntnisse zu dieser Frage könnten - so die Kammer - nur durch eine sogenannte Verträg­lich­keits­prüfung, bei der die konkreten örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen seien, gewonnen werden. Aus der Ordnungs­funktion, die das Natur­schutzrecht habe, folge die Verpflichtung zur Durchführung einer solchen Untersuchung.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Dresden vom 13.05.2008

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