21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen drei Hände erschiedener Hautfarbe vor einer Weltkarte.

Dokument-Nr. 1581

Drucken
Beschluss21.12.2005Verwaltungsgericht Darmstadt8 G 2120/05 (2)
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Darmstadt Beschluss21.12.2005

Bleiberecht für Flüchtlinge mit langjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet, wenn die Kinder in der Bundesrepublik aufgewachsen und integriert sind

Die 4. und 8. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts Darmstadt haben in zwei Entscheidungen die Rückführung von Familien nach Serbien und Montenegro für unzulässig erklärt, wenn diese in sozialer und wirtschaft­licher Hinsicht faktisch in die Bundesrepublik Deutschland und die hier herrschenden Lebens­ver­hältnisse integriert sind.

Mit Beschluss der 8. Kammer wurde die Abschiebung einer Familie nach Serbien und Montenegro für unzulässig erklärt. Die Kammer hielt es für möglich, dass die Abschiebung der hier aufgewachsenen und vollständig integrierten Kinder mit dem durch die Menschenrechtskonvention gewährleisteten Rechts auf Achtung des Privatlebens unvereinbar sei. Da die Kinder auf den Aufenthalt ihrer Eltern angewiesen seien, wäre auch die Rückführung der Eltern zur Zeit rechtlich unzulässig.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Vgl. auch Urteil. der 4. Kammer vom 21.12.2005, VG Darmstadt: Bleiberecht für Flüchtlinge mit langjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet bei faktischer Integration in die bundes­re­pu­bli­ka­nische Lebens­wirk­lichkeit

Quelle: Pressemitteilung des VG Darmstadt vom 28.12.2005

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss1581

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI