Dokument-Nr. 1581
Permalink https://urteile.news/
Verwaltungsgericht Darmstadt Beschluss21.12.2005
Bleiberecht für Flüchtlinge mit langjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet, wenn die Kinder in der Bundesrepublik aufgewachsen und integriert sind
Die 4. und 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt haben in zwei Entscheidungen die Rückführung von Familien nach Serbien und Montenegro für unzulässig erklärt, wenn diese in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht faktisch in die Bundesrepublik Deutschland und die hier herrschenden Lebensverhältnisse integriert sind.
Mit Beschluss der 8. Kammer wurde die Abschiebung einer Familie nach Serbien und Montenegro für unzulässig erklärt. Die Kammer hielt es für möglich, dass die Abschiebung der hier aufgewachsenen und vollständig integrierten Kinder mit dem durch die Menschenrechtskonvention gewährleisteten Rechts auf Achtung des Privatlebens unvereinbar sei. Da die Kinder auf den Aufenthalt ihrer Eltern angewiesen seien, wäre auch die Rückführung der Eltern zur Zeit rechtlich unzulässig.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Vgl. auch Urteil. der 4. Kammer vom 21.12.2005, VG Darmstadt: Bleiberecht für Flüchtlinge mit langjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet bei faktischer Integration in die bundesrepublikanische Lebenswirklichkeit
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 23.01.2006
Quelle: Pressemitteilung des VG Darmstadt vom 28.12.2005
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss1581
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.