21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Bremen Beschluss17.08.2006

VG fällt zwei Entscheidungen zum Mitbe­stim­mungsrecht von Personalräten

Die beim Verwal­tungs­gericht Bremen angesiedelte Fachkammer für Perso­na­l­ver­tre­tungs­sachen hat zwei grundsätzliche Entscheidungen zur Mitbestimmung der Personalräte getroffen.

In einem Verfahren des Personalrats beim Landesinstitut für Schule hat die Fachkammer entschieden, dass dieser Personalrat zwar vom Senator für Bildung und Wissenschaft schon im Planungsstadium bei Organi­sa­ti­o­ns­än­de­rungen des Landesinstituts für Schule zu beteiligen ist. Diese Beteiligung schließt aber nach der Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts grundsätzlich nicht das Recht auf eine Beteiligung bei der Erstellung diesbezüglicher Deputa­ti­o­ns­vorlagen ein. Deputa­ti­o­ns­vorlagen dienen der gesetzlichen Aufga­ben­wahr­nehmung durch die Deputation. Das Verhältnis zwischen dem Senator für Bildung und Wissenschaft und der Deputation für Bildung sei verfas­sungs­rechtlich begründet und durch die Vorschriften des Deputa­ti­o­ns­ge­setzes ausgestaltet. Das perso­na­l­ver­tre­tungs­rechtliche Betei­li­gungs­ver­fahren könne sich auf die aus der Landes­ver­fassung und dem Deputa­ti­o­ns­gesetz folgenden wechselseitigen Rechte und Pflichten der Fachdeputation und des zuständigen Fachsenators nicht auswirken. Eine Beteiligung des Personalrat bei einer Deputa­ti­o­ns­vorlage komme allerdings dann ausnahmsweise in Betracht, wenn mit der Deputa­ti­o­ns­vorlage die Planungsphase in einer organi­sa­to­rischen Angelegenheit bereits vollständig abgeschlossen wäre, ohne dass der Personalrat bei der Planung bis dahin beteiligt worden sei.

In einem Verfahren des Personalrats bei Radio Bremen hat die Fachkammer festgestellt, dass die bei Radio Bremen mit Wirkung ab dem 01.01.2006 vorgenommene Änderung des Organi­sa­ti­o­nsplans im Bereich der Programm­di­rektion der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt. Der Umstand, dass der Intendant für die Änderung des Organi­sa­ti­o­nsplans die Zustimmung des Verwaltungsrats von Radio Bremen benötige, ändere an der Mitbestimmung nichts. Die Gremi­en­ver­fassung von Radio Bremen bewirke keinen gesetzlichen Ausschluss der Mitbestimmung nach dem Bremischen Perso­na­l­ver­tre­tungs­gesetz. Radio Bremen könne sich auch nicht auf die Rundfunk­freiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz berufen. Diese beseitige nicht die Mitbestimmung. Die Mitbestimmung in Betrieben und Behörden sei in Bremen ein landes­ver­fas­sungs­rechtlich verbürgtes Grundrecht. Dieses Grundrecht müsse mit der Rundfunk­freiheit in Einklang gebracht werden. Das habe der bremische Gesetzgeber dadurch erreicht, dass er dem Intendanten bei organi­sa­to­rischen Angelegenheiten sowie bei allen Angelegenheiten von Bedeutung für die Erfüllung der Aufgaben von Radio Bremen die endgültige Entscheidung nach einem Mitbe­stim­mungs­ver­fahren vorbehalten habe. Die Programm­ver­ant­wortung des Intendanten bleibe daher auch dann gewahrt, wenn das gesetzlich vorgesehene Mitbe­stim­mungs­ver­fahren durchgeführt werde.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Bremen vom 06.09.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss3189

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI