21.11.2024
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Verwaltungsgericht Bremen Beschluss27.01.2022

Entlassung eines Beamten auf Probe wegen geplanter Ein­schüchterungs­versuche mittels Körper­ver­letzung und TodesdrohungenBeamter zeigte mangelnde charakterliche Eignung

Plant ein Beamter auf Probe jemanden mittels Körper­ver­let­zungen und Todesdrohungen einzuschüchtern, zeigt dies seine mangelnde charakterliche Eignung. Er kann daher mit sofortiger Wirkung aus dem Dienst entlassen werden. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Bremen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2021 wurde ein Beamter auf Probe bei der Feuerwehr in Bremen mit sofortiger Wirkung entlassen. Hintergrund dessen war eine Ausein­an­der­setzung mit einer Frau, mit welcher der Beamte eine außereheliche Beziehung unterhielt. Der Beamte hatte Patientendaten von Notfallopfern fotografiert und diese an die Frau weitergegeben. Um die Frau daran zu hindern dies publik zu machen, plante der Beamte sie mittels Körper­ver­let­zungen und Todesdrohungen einzuschüchtern. Die Feuerwehr sah den Beamten als nicht charakterlich geeignet für den Dienst. Gegen die Entlassung richtete sich der Eilantrag des Beamten.

Gravierende Mängel an Zuverlässigkeit, Vertrau­ens­wür­digkeit, Pflicht- und Unrechts­be­wusstsein sowie Rechts­ver­ständnis

Das Verwal­tungs­gericht Bremen entschied gegen den Beamten. Seine sofortige Entlassung aus dem Dienst wegen fehlender charakterlicher Eignung sei nicht zu beanstanden. Der Beamte zeige gravierende Mängel bezüglich seiner Zuverlässigkeit, seiner Vertrau­ens­wür­digkeit, dem Pflicht- und Unrechts­be­wusstsein sowie seines Rechts­ver­ständ­nisses. Der Beamte habe durch sein zielgerichtetes, eigennütziges und menschen­ver­ach­tendes Verhalten das Vertrauen des Dienstherren und der Öffentlichkeit in die Integrität seiner künftigen dienstlichen und außer­dienst­lichen Lebensführung erschüttert. Es sei dem Dienstherren daher nicht mehr zuzumuten, den Beamten weiter im Dienst zu belassen.

Quelle: Verwaltungsgericht Bremen, ra-online (vt/rb)

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