Dokument-Nr. 31525
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Verwaltungsgericht Bremen Beschluss27.01.2022
Entlassung eines Beamten auf Probe wegen geplanter Einschüchterungsversuche mittels Körperverletzung und TodesdrohungenBeamter zeigte mangelnde charakterliche Eignung
Plant ein Beamter auf Probe jemanden mittels Körperverletzungen und Todesdrohungen einzuschüchtern, zeigt dies seine mangelnde charakterliche Eignung. Er kann daher mit sofortiger Wirkung aus dem Dienst entlassen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2021 wurde ein Beamter auf Probe bei der Feuerwehr in Bremen mit sofortiger Wirkung entlassen. Hintergrund dessen war eine Auseinandersetzung mit einer Frau, mit welcher der Beamte eine außereheliche Beziehung unterhielt. Der Beamte hatte Patientendaten von Notfallopfern fotografiert und diese an die Frau weitergegeben. Um die Frau daran zu hindern dies publik zu machen, plante der Beamte sie mittels Körperverletzungen und Todesdrohungen einzuschüchtern. Die Feuerwehr sah den Beamten als nicht charakterlich geeignet für den Dienst. Gegen die Entlassung richtete sich der Eilantrag des Beamten.
Gravierende Mängel an Zuverlässigkeit, Vertrauenswürdigkeit, Pflicht- und Unrechtsbewusstsein sowie Rechtsverständnis
Das Verwaltungsgericht Bremen entschied gegen den Beamten. Seine sofortige Entlassung aus dem Dienst wegen fehlender charakterlicher Eignung sei nicht zu beanstanden. Der Beamte zeige gravierende Mängel bezüglich seiner Zuverlässigkeit, seiner Vertrauenswürdigkeit, dem Pflicht- und Unrechtsbewusstsein sowie seines Rechtsverständnisses. Der Beamte habe durch sein zielgerichtetes, eigennütziges und menschenverachtendes Verhalten das Vertrauen des Dienstherren und der Öffentlichkeit in die Integrität seiner künftigen dienstlichen und außerdienstlichen Lebensführung erschüttert. Es sei dem Dienstherren daher nicht mehr zuzumuten, den Beamten weiter im Dienst zu belassen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 16.03.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Bremen, ra-online (vt/rb)
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