09.07.2025
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
09.07.2025 
Sie sehen die Außenfassade einer Niederlassung des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit dem Bundesadler und passendem Schriftzug der Behörde.

Dokument-Nr. 35201

Sie sehen die Außenfassade einer Niederlassung des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit dem Bundesadler und passendem Schriftzug der Behörde.
Drucken
Beschluss08.07.2025Verwaltungsgericht BerlinVG 8 L 290/25 V
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Berlin Beschluss08.07.2025

Deutschland muss Afghanen wegen Aufnahmezusagen Visa erteilenAufnahmezusagen im Bundes­auf­nah­me­programm für Afghanistan verpflichten zur Visumserteilung

Die Bundesrepublik Deutschland muss einer afghanischen Staats­an­ge­hörigen und ihren Familien­an­ge­hörigen, denen im Rahmen des Bundes­auf­nah­me­pro­gramms für Afghanistan Aufnahmezusagen gegeben wurden, Visa zur Einreise nach Deutschland erteilen. Das hat das Verwal­tungs­gericht in einem Eilverfahren entschieden.

Die Antragsteller sind afghanische Staats­an­ge­hörige, die sich derzeit in Pakistan aufhalten. Das im Oktober 2022 gestartete Bundes­auf­nah­me­programm der Bundesregierung für Afghanistan sollte besonders gefährdeten Afghaninnen und Afghanen sowie ihren Familien­an­ge­hörigen eine Aufnahme in Deutschland in Aussicht stellen, wobei die Anzahl der vorgesehenen Aufnahmen begrenzt ist. Aufgrund dieses Programms erteilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Antragstellern im Oktober 2023 so genannte Aufnahmezusagen. Daraufhin beantragten die Antragsteller bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Islamabad, ihnen Visa für die Einreise ins Bundesgebiet zu erteilen. Dazu kam es bisher nicht. Mit ihrem gerichtlichen Eilantrag machen die Antragsteller geltend, sie hätten einen Anspruch auf Visumserteilung und könnten nicht länger in Pakistan bleiben. Ihnen drohe dort die Abschiebung nach Afghanistan, wo sie um Leib und Leben fürchten müssten.

Bundesrepublik muss Afghanen Visa erteilen

Die 8. Kammer hat dem Eilantrag stattgegeben. Die Bundesrepublik müsse den Antragstellern die Visa erteilen. Zwar könne die Bundesrepublik bestimmen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen sie das Aufnah­me­programm für afghanische Staats­an­ge­hörige beenden oder fortführen wolle. Sie könne während dieses Entschei­dungs­pro­zesses insbesondere von der Erteilung neuer Aufnahmezusagen absehen.

Verwal­tungs­gericht: Rechtliche Bindung durch Aufnahmezusage

Sie habe sich jedoch durch bestands­kräftige, nicht widerrufene Aufnahmezusagen rechtlich gebunden. Von dieser freiwillig eingegangenen und weiter wirksamen Bindung könne sich die Bundesrepublik Deutschland nicht lösen. Auf diese rechtliche Bindung könnten sich die Antragsteller berufen. Zudem erfüllten die Antragsteller die weiteren Voraussetzungen für die Visumserteilung. Es seien keine Sicher­heits­be­denken ersichtlich und ihre Identität sei geklärt. Schließlich hätten die Antragsteller glaubhaft gemacht, dass ihnen eine Abschiebung von Pakistan nach Afghanistan drohe, wo ihnen Gefahr für Leib und Leben bevorstehe.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss35201

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI