23.11.2024
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Verwaltungsgericht Berlin Urteil11.01.2013

Keine Wechselschicht- oder Schichtzulage für FeuerwehrbeamteGemein­schaftsrecht gebietet Gleich­be­handlung von Bereit­schafts­dienst und Volldienst nur arbeitszeit- und nicht besol­dungs­rechtlich.

Feuer­wehr­beamten des Landes Berlin, die im Einsatzdienst oder auf der Feuer­wehr­leit­stelle tätig sind, steht für die Zeit ab April 2011 kein Anspruch auf Zahlung einer Wechselschicht- bzw. Schichtzulage zu. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Berlin.

Im zugrunde liegenden Fall hatte das Land Berlin die Zahlung einer solchen Zulage ab April 2011 mit der Begründung eingestellt, die Kläger hätten hierauf keinen Anspruch, weil ihr Dienst in allen Schichten Anteile von Bereitschaftsdienst enthalte und daher kein Wechselschicht- bzw. Schichtdienst als Volldienst sei. Die Kläger forderten die Fortzahlung der Zulage. Ihr Dienstbereich sei rund um die Uhr im Volldienst besetzt. Auch im Bereit­schafts­dienst seien sie in hohem Maße in Anspruch genommen und daher wie bei durchgehendem Volldienst belastet. Bereit­schafts­dienst­zeiten seien in vollem Umfang Arbeitszeit. Dies ergebe sich aus Europarecht.

Durch Bereit­schafts­dienst unterbrochene Arbeitszeit ist nicht als Volldienst einzustufen

Das Verwal­tungs­gericht Berlin wies die Klagen ab. Ein Anspruch auf Wechselschicht- oder Schichtzulage bestehe nur, wenn im Dienstplan Volldienst vorgesehen sei und dieser auch individuell vom einzelnen Beamten geleistet werde. Werde die Arbeit durch Zeiten eines Bereit­schafts­dienstes unterbrochen, liege kein Volldienst vor. Sowohl im Einsatzdienst als auch auf der Leitstelle seien jedoch für alle Schichten Bereit­schafts­dienst­zeiten festgelegt. Auch tatsächlich fielen dort regelmäßig Zeiten reiner Bereitschaft an. Die Kläger seien daher nicht wie bei durchgehendem Volldienst belastet. Das Gemein­schaftsrecht gebiete eine Gleich­be­handlung von Bereit­schafts­dienst und Volldienst nur arbeitszeit-, nicht jedoch besol­dungs­rechtlich.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

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