13.11.2025
Urteile, erschienen im Oktober2025
 MoDiMiDoFrSaSo
40  12345
416789101112
4213141516171819
4320212223242526
442728293031  
Urteile, erschienen im November2025
 MoDiMiDoFrSaSo
44     12
453456789
4610111213141516
4717181920212223
4824252627282930
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
13.11.2025 
Sie sehen zwei Soldaten beim Abfeuern einer Panzerabwehrlenkwaffe.

Dokument-Nr. 35559

Sie sehen zwei Soldaten beim Abfeuern einer Panzerabwehrlenkwaffe.
Drucken
Urteil12.11.2025Verwaltungsgericht BerlinVG 4 K 45/24 und VG 4 K 130/24
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Berlin Urteil12.11.2025

Klagen gegen Kriegs­waf­fen­lie­fe­rungen an Israel ohne ErfolgAusfuhr­ge­neh­migung für Waffen

Mehrere Klagen gegen Ausfuhr­ge­neh­mi­gungen für Kriegswaffen an Israel sind vor dem Verwal­tungs­gericht Berlin erfolglos geblieben.

Kläger im Verfahren VG 4 K 45/24 ist ein im Gaza-Streifen lebender Palästinenser. Mit seiner Klage will er erreichen, die Bundesrepublik Deutschland zu verpflichten, Genehmigungen von Waffen­lie­fe­rungen nach dem Kriegs­waf­fen­kon­troll­gesetz an den Staat Israel bis zum Abzug der israelischen Streitkräfte aus dem Gebiet des Gaza-Streifens zu versagen. Der Kläger meint, die Geneh­mi­gung­s­praxis der Bundesregierung verstoße gegen völker­rechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik, weil Israel die Waffen völker­rechts­widrig verwende. Im Verfahren VG 4 K 130/24 sind Kläger vier im Gazastreifen lebende Palästinenser. Mit ihrer Klage begehrten sie ursprünglich die Aufhebung einer Genehmigung zur Ausfuhr von 3.000 tragbaren Panze­r­ab­wehr­waffen nach Israel, die die Bundesregierung einem deutschen Rüstungs­un­ter­nehmen Ende Oktober 2023 erteilt hatte. Nach dem vollständigen Export der Waffen nach Israel haben die Kläger die Klage umgestellt und begehren nun die Feststellung, dass diese Genehmigung rechtswidrig war.

Beide Klagen wies die 4. Kammer jeweils aus prozessualen Gründen ab.

Die Klage im Verfahren VG 4 K 45/24 sei unzulässig. Der Kläger begehre vorbeugenden Rechtsschutz, der nur gewährt werden könne, wenn absehbar sei, dass die Bundesrepublik in naher Zukunft bei gleicher Sachlage über Kriegs­waf­fen­lie­fe­rungen nach Israel entscheiden und hierbei die Versa­gungs­gründe des Kriegs­waf­fen­kon­troll­ge­setzes – insbesondere die Verletzung völker­recht­licher Verpflichtungen Deutschlands – missachten werde. Davon sei gegenwärtig nicht auszugehen. Die Bundesregierung habe ihre Geneh­mi­gung­s­praxis zu Kriegs­waf­fen­lie­fe­rungen nach Israel ausdrücklich geändert. Der Bundeskanzler habe im August 2025 erklärt, die Bundesregierung werde bis auf weite-res keine Genehmigungen mehr für die Ausfuhr von Kriegswaffen erteilen. Aus diesem Grund benötigten die Kläger derzeit keine gerichtliche Entscheidung.

Die Klage im Verfahren VG 4 K 130/24 sei ebenfalls unzulässig. Die Feststellung der Rechts­wid­rigkeit der erteilten Genehmigung könne nur getroffen werden, wenn die Gefahr bestehe, dass die Bundesregierung unter denselben Bedingungen wie im Herbst 2023 erneut eine gleichartige Genehmigung erteilen werde. Eine solche konkrete Wieder­ho­lungs­gefahr liege nicht vor. Die zukünftige Entscheidung über Kriegs­waf­fen­lie­fe­rungen falle in den Kernbereich exekutiver Eigen­ver­ant­wortung und lasse sich schon deshalb nicht sicher prognostizieren. Zudem habe sich die Situation im Gaza-Konflikt gegenüber der Lage im Herbst 2023 maßgeblich geändert. Die streitige Genehmigung sei zu Beginn des militärischen Einsatzes erteilt worden; demgegenüber habe sich die die tatsächliche Situation im Gaza-Streifen grundlegend geändert. Daher sei nicht mit der erforderlichen Wahrschein­lichkeit zu erwarten, dass die Bundesregierung auch künftig in der von den Klägern befürchteten Weise über Kriegs­waf­fen­lie­fe­rungen entscheiden werde.

Bei dieser Sachlage hatte die Kammer in beiden Verfahren nicht mehr über die Frage zu entscheiden, ob Genehmigungen der vorliegenden Art – auch unter Berück­sich­tigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts („Ramstein“) – überhaupt von Dritten angegriffen werden können.

Gegen die Urteile kann jeweils der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil35559

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI