21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen den Auspuff eines Autos.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Berlin Beschluss19.07.2007

Gleichnamige Brüder müssen Vorkehrungen für die richtige Zuordnung von Post treffen

Das Verwal­tungs­gericht Berlin hat in einem Eilverfahren die Entziehung einer Fahrerlaubnis bestätigt.

Der Antragsteller – A. B. C. (Name geändert) – lebt mit seinem Bruder, einem Fußball-Bundes­li­ga­spieler, in derselben Wohnung. Beide Brüder haben denselben ersten Vor- und Nachnamen.

Das Landesamt für Bürger- und Ordnungs­an­ge­le­gen­heiten forderte den Antragsteller schriftlich auf, ein Aufbauseminar zu besuchen. Die Aufforderung war an A. C. adressiert. Der Antragsteller kam dem nicht nach. Daraufhin wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen.

In seinem Eilantrag an das Verwal­tungs­gericht trug der Antragsteller vor, er habe nicht wissen können, dass die Aufforderung ihm galt. Das Adressfeld habe lediglich seinen ersten Vor- und seinen Nachnamen enthalten. Es habe daher auch an seinen Bruder gerichtet sein können. Er sei deshalb nicht verpflichtet gewesen, ein Aufbauseminar zu besuchen.

Das Verwal­tungs­gericht hat den Antrag mit der Begründung abgelehnt, angesichts der Wohnsituation des Antragstellers dürften uneindeutig – nur mit erstem Vor- und Nachnamen - adressierte Schreiben nichts Ungewöhnliches sein. Der Antragsteller hätte daher ausreichende Vorkehrungen für die richtige Zuordnung eingehender Post treffen müssen. Gegebenenfalls hätte er bei der Fahrer­laub­nis­behörde nachfragen müssen, an wen die Aufforderung zum Besuch eines Aufbauseminars gerichtet gewesen sei.

Quelle: ra-online, VG Berlin

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss5038

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI