15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 5598

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Berlin Beschluss11.02.2008

Kein Eilrechtsschutz beim Mindestlohn für Postdienst­leister

Das Verwal­tungs­gericht Berlin hat einen Antrag des Bundesverbandes der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurückgewiesen.

Der Antragsteller ist ein Verband verschiedener Kurier-, Express-, Paket- und Briefdienste, dem etwa 200 Unternehmen angehören. Der Verband hatte im Eilverfahren eine gerichtliche Regelung erreichen wollen, nach der die Verordnung über zwingende Arbeits­be­din­gungen für die Branche Brief­dienst­leis­tungen vom 28. Dezember 2007 (BAnz. vom 29. Dezember 2007, Nr. 242 Seite 8410) vorübergehend nicht auf seine Mitglieder angewendet wird. Zur Begründung hatte er geltend gemacht, seine Mitglieder seien mit der Zahlung der vorgesehenen Mindestlöhne überfordert; daher drohe ihnen die Insolvenz. Der Verband hatte am 12. Dezember 2007 mit der Gewerkschaft ?Neue Brief- und Zustelldienste? einen Tarifvertrag für alle tarifgebundenen Betriebe geschlossen, die als wesentliche betriebliche Tätigkeit näher definierte Postdienst­leis­tungen erbringen. Der damit ab dem 1. Januar 2008 vereinbarte Brutto­min­destlohn liegt jeweils unter den in der Verordnung bestimmten Beträgen (6,50/7,50 € statt 8,00/8,40 € bzw. 9,00/9,80 € für Briefzusteller).

Die 4. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts lehnte den Antrag ab, weil die begehrte vorläufige Regelung nicht nötig erscheine. Es sei nicht ersichtlich, dass der Antragsteller selbst ohne den Erlass der einstweiligen Anordnung bis zu einer Entscheidung über die Klage in seinem Bestand beeinträchtigt sei. Hierbei hat die Kammer dem Umstand, dass als Termin für die mündliche Verhandlung der Klage (VG 4 A 16.08) nunmehr der 7. März 2008 anberaumt ist, besonderes Gewicht beigemessen.

Quelle: ra-online, VG Berlin

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss5598

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI