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01.07.2026 

Dokument-Nr. 36075

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Verwaltungsgericht Berlin Urteil30.06.2026

Sendeverbot für Russia Today bestätigtUntersagung von RT DE im Februar 2022 rechtmäßig

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hat einer GmbH mit Sitz in Berlin im Februar 2022 zu Recht untersagt, das Fernsehprogramm RT DE (Russia Today auf Deutsch) in Deutschland zu veranstalten. Das hat das Verwal­tungs­gericht Berlin entschieden.

Die Klägerin ist eine im Jahr 2014 nach deutschem Recht gegründete GmbH, die sich inzwischen in Liquidation befindet und keine Geschäft­s­tä­tigkeit mehr entfaltet. Ihre Großmut­ter­ge­sell­schaft ist TV Novosti, ein staatliches Medien­un­ter­nehmen der Russischen Föderation. Im Dezember 2021 startete RT DE als Fernsehprogramm über Satellit sowie im Internet. Die Medienanstalt untersagte der Klägerin die Veranstaltung und Verbreitung des Programms, weil ihr die hierfür notwendige Zulassung fehle. Die Klägerin macht geltend, nicht sie, sondern ihre Großmut­ter­ge­sell­schaft sei Veranstalterin von RT DE und gestalte das Programm. Sie selbst sei lediglich Produzentin und Zulieferin einzelner Sendungen.

Die 32. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts hat die Klage abgewiesen. Die Medienanstalt habe die Klägerin zu Recht als Veranstalterin des zulas­sungs­pflichtigen Rundfunk­pro­gramms RT DE angesehen. Die Klägerin sei vor dem Sendestart in öffentlichen Äußerungen mehrfach wie eine Programm­ver­an­stalterin aufgetreten. Sie habe verlautbaren lassen, dass bei ihr in Deutschland – und nicht in Russland – die redaktionelle Letzt­ver­ant­wortung für die gesendeten Inhalte liege. Auch in Stelle­n­aus­schrei­bungen habe sie sich als TV-Sender bezeichnet und für einen solchen Sender erforderliches Personal gesucht. Es sei nicht überzeugend, dass diese Äußerungen von ungeschultem Personal getätigt worden und daher nicht maßgeblich seien. Für die Behauptung der Klägerin, nur Zulieferin von Programm­be­stand­teilen für TV Novosti gewesen zu sein, fehle es an stichhaltigen Belegen.

Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/pt)

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