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Dokument-Nr. 14127

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Verwaltungsgericht Berlin Beschluss04.09.2012

Kein Doktortitel in "Ufology" über GrouponGroupon darf keine Rabatt­gut­scheine zur Erlangung von bestimmten Doktortiteln anbieten

Das Internetportal Groupon darf keine Gutscheine für bestimmte Ehrendoktor- und Ehren­pro­fes­so­rentitel anbieten. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Berlin in einem Eilverfahren.

Die Antragstellerin bietet auf ihrem Internetportal Rabatt­gut­scheine für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter an, u.a. auch solche für die Ausstellung von Ehrendoktor- und Ehren­pro­fes­so­rentitel einer "Miami Life Development Church". Unter den angebotenen Bereichen fanden sich u.a. solche wie "Angel Therapy", "Exorcism", "Immortality" oder "Ufology". Mit sofort vollziehbarem Bescheid vom 7. Juni 2012 untersagte der Antragsgegner der Antragstellerin, Gutscheine für Titel zum Kauf anzubieten, die Hochschulgraden, Hochschultiteln oder Hochschul­tä­tig­keits­be­zeich­nungen zum Verwechseln ähnlich seien. Hiergegen wandte sich die Antragstellerin mit dem Einwand, aufgrund der größtenteils in eine scherzhafte Richtung weisenden Fachbe­reichs­be­zeich­nungen bestehe keine Verwechslungsgefahr.

Verwechs­lungs­gefahr: Eigentlich in scherzhafte Richtung weisende Fachbe­reichs­be­zeich­nungen ähneln tatsächlichen Hosch­schul­titeln zu stark

Der Eilantrag wurde vom Verwal­tungs­gericht Berlin zurückgewiesen. Die Vermittlung der Vergabe von Titeln, die Hochschulgraden, Hochschultiteln oder Hochschul­tä­tig­keits­be­zeich­nungen zum Verwechseln ähnlich seien, sei nach dem Berliner Hochschulgesetz verboten. Für die Beurteilung der Verwechs­lungs­gefahr sei auf einen durch­schnitt­lichen Betrachter abzustellen. Nach diesem Maßstab seien die von der "Miami Life Development Church" vergebenen Bezeichnungen Hochschulgraden bzw. Hochschultiteln zum Verwechseln ähnlich. Die für die Titelvergabe zur Auswahl stehenden, angeblich kirchlichen "Fachbereiche" wiesen eine deutliche Ähnlichkeit zu allgemein anerkannten wissen­schaft­lichen Fachbereichen auf. So könne etwa die Bezeichnung "Psychic Sciences" von einem flüchtigen Betrachter leicht mit "Psychologie" verwechselt werden. Andere "Fachbereiche" besäßen zwar bei Übersetzung in die deutsche Sprache offensichtlich keine Ähnlichkeit zu allgemein anerkannten wissen­schaft­lichen Fachbereichen; die Beurteilung setze aber differenzierte Englisch­kenntnisse voraus, über die der durch­schnittliche Betrachter nicht verfüge. Bei bloß oberflächlicher Betrachtung sei daher gerade nicht ohne weiteres erkennbar, dass es sich bei den Titeln um "Phanta­sie­gebilde" bzw. "Scherzartikel" handele.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

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