18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Berlin Urteil15.11.2010

VG Berlin: Eltern können notwendige sonder­päd­ago­gische Förderung des Kindes nicht ablehnenBefürchtete Ansehens­schä­digung des Kindes als „Sonderschüler“ rechtfertigt kein Vorenthalten des zuerkannten Förderstatus

Eltern können einen Bescheid über Zuerkennung von sonder­päd­ago­gischem Förderbedarf nicht mit dem Einwand angreifen, ihr Kind werde damit zum „Sonderschüler“ stigmatisiert. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Verwal­tungs­ge­richts Berlin.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Senats­ver­waltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung für den Sohn der Kläger, einen 8-jährigen Schüler der dritten Klasse einer Berliner Grundschule, sonder­päd­ago­gischer Förderbedarf im Förder­schwerpunkt „Lernen“ festgestellt. Grundlage dieser Entscheidung waren Feststellungen bei der Schulein­gangs­un­ter­suchung sowie mehrere von der Klassenlehrerin verfasste Berichte. Darin wurde erwähnt, dass der Sohn der Kläger große Probleme habe, dem Unter­richts­ge­schehen zu folgen, seine Aufmerksamkeit schnell nachlasse, seine Beiträge zum Unter­richts­ge­spräch selten sinnvoll oder sachbezogen seien und dass seine Arbeitsweise wechselhaft sei.

Erzie­hungs­be­rech­tigten können für Förderung allgemeine Schule oder Schule mit sonder­päd­ago­gischem Förder­schwerpunkt wählen – Ablehnen der Förderung nicht möglich

Das Verwal­tungs­gericht Berlin wies die Klage ab. Der Staat sei grundsätzlich verpflichtet, schulische Einrichtungen bereitzuhalten, die auch solchen Schülern eine sachgerechte schulische Erziehung, Bildung und Ausbildung ermöglichten. Nach dem Berliner Schulgesetz hätten daher Schülerinnen und Schülern, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmög­lich­keiten derart beeinträchtigt sind, dass sie ohne sonder­päd­ago­gische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden könnten, einen Anspruch auf besondere Förderung. Die für den einzelnen Schüler als notwendig anerkannte Förderung stehe daher weder zur Disposition der Schule noch dessen Erzie­hungs­be­rech­tigten. Der Bildungs- und Erzie­hungs­auftrag der Schule verpflichte die Schulen, solche Schülerinnen und Schüler durch geeignete Maßnahmen zu fördern, bei denen ein solcher Förde­rungs­bedarf bestehe. Dem Elternrecht trage das Schulgesetz in diesem Fall dadurch Rechnung, dass es den Erzie­hungs­be­rech­tigten ein Wahlrecht einräume, ob die Förderung an einer allgemeinen Schule oder an einer Schule mit sonder­päd­ago­gischem Förder­schwerpunkt stattfinde. Weiter gehe das Erziehungsrecht der Eltern aber nicht. Die Feststellung des sonder­päd­ago­gischen Förderbedarfs sei im konkreten Fall nicht zu beanstanden. Die Befürchtung der Eltern, der Förderstatus führe zu einer Ansehens­schä­digung, rechtfertige es daher nicht, dem Kind den ihm zuerkannten Förderstatus vorzuenthalten.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil10909

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI