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Dokument-Nr. 399

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Urteil19.04.2005Verwaltungsgericht BerlinVG 28 A 55.03
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Verwaltungsgericht Berlin Urteil19.04.2005

Kosten­dämp­fungs­pau­schale und Praxisgebühr bei Beamten rechtmäßig

Das Verwal­tungs­gericht Berlin hat die Klagen von mehreren Beamten gegen den Abzug der sog. Kosten­dämp­fungs­pau­schale und Praxisgebühr von der ihnen zustehenden Beihilfe für Krank­heits­kosten abgewiesen.

In fünf Fällen betraf die Kürzung die Anwendung der seit Anfang 2003 für Beamte des Landes Berlin geltenden Neufassung des § 44 Landes­be­am­ten­ge­setzes, nach der von der Beihilfe eine sog. Kostendämpfungspauschale abgezogen wird, die gestaffelt nach Besol­dungs­gruppen grundsätzlich zwischen 50 Euro (BesGr A 7 bis A 8) und 770 Euro (BesGr B8 bis B 11) beträgt. Für Ruhestands­beamte beträgt sie - von Ausnahmefällen abgesehen - jeweils 70 % dieses Betrages. In zwei weiteren Verfahren wandten sich die Kläger (je ein Beamter des Landes Berlin und des Bundes) gegen den nach den Beihil­fe­vor­schriften seit 2004 vorgesehenen Abzug einer sog. Praxispauschale in Höhe von 10 Euro pro Kalenderquartal der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen.

Nach Auffassung der 28. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts sind sowohl die Regelungen über die Kosten­dämp­fungs­pau­schale als auch über die Praxisgebühr verfas­sungsgemäß. Sie seien insbesondere mit der Alimen­ta­ti­o­ns­pflicht und der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten und dem Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar. Ferner halte sich die Berliner Beihil­fe­re­gelung auch im Rahmen der Gesetz­ge­bungs­zu­stän­digkeit des Länder.

Die 28. Kammer hat die Berufung nicht zugelassen. Gegen die Entscheidungen ist der Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberver­wal­tungs­gericht Berlin zulässig.

Urteile der 28. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts Berlin vom 19. April 2005:

VG 28 A 55.03 u.a. (Kosten­dämp­fungs­pau­schale)

VG 28 A 337.04 (Praxisgebühr bei Landesbeamten)

VG 28 A 283.04 (Praxisgebühr bei Bundesbeamten)

Siehe nachfolgend die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg vom 21.12.2006: Kosten­dämp­fungs­pau­schale für Berliner Beamte rechtmäßig

Quelle: Pressemitteilung Nr. 19/2005 des VG Berlin vom 19.04.2005

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