21.11.2024
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Verwaltungsgericht Berlin Beschluss21.04.2011

Berliner Sparkasse muss Girokonto für Pro Deutschland einrichtenLandesverband hat als nicht verbotene Partei Anspruch auf Gleich­be­handlung mit anderen politischen Parteien

Die Berliner Sparkasse muss vorübergehend ein Girokonto für den Berliner Landesverband der Bürgerbewegung Pro Deutschland einrichten. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Berlin.

Im zugrunde liegenden Fall hatte sich die Bürgerbewegung Pro Deutschland zunächst vergeblich bemüht, ein Girokonto bei der Berliner Sparkasse zu eröffnen, nachdem eine private Bank das bislang für die Partei bestehende Konto zum 26. April 2011 gekündigt hatte.

Pro Deutschland durch Bundes­ver­fas­sungs­gericht nicht verboten – Berliner Sparkasse muss Girokonto für Landesverband einrichten

Das Verwal­tungs­gericht Berlin gab der Partei im daraufhin angestrengten Eilverfahren recht. Der Landesverband wolle sich an der kommenden Berliner Abgeord­ne­ten­h­auswahl beteiligen und sei daher auf die Existenz eines Kontos angewiesen, um hierüber den Zahlungsverkehr abzuwickeln sowie Spenden in Empfang zu nehmen. Auf das Konto des Bundesverbandes könne der Landesverband nicht verwiesen werden, weil dies möglicherweise dem Transparenzgebot des Partei­en­ge­setzes zuwiderlaufen könne. Als nicht verbotene Partei habe der Landesverband einen Anspruch auf Gleich­be­handlung mit anderen politischen Parteien. Da aber auch andere Landesverbände politischer Parteien Girokonten bei der Berliner Sparkasse führten, müsse die Partei entsprechend behandelt werden, so lange Pro Deutschland nicht vom Bundes­ver­fas­sungs­gericht verboten sei, selbst wenn die Antragsgegnerin deren Ziele für verfas­sungs­widrig halte.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

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