23.11.2024
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Sie sehen einen Teil der Glaskuppel und einen Turm des Reichstagsgebäudes in Berlin.

Dokument-Nr. 30442

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Verwaltungsgericht Berlin Beschluss22.06.2021

Beschlüsse parla­men­ta­rischer Untersuchungs­ausschüsse nicht justiziabelKeine gerichtliche Erörterung möglich

Beschlüsse parla­men­ta­rischer Untersuchungs­ausschüsse sind nicht justiziabel. Das hat das Verwal­tungs­gericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Der Antragsteller, ein ehemaliger Bilanzprüfer des Wirecard-Konzerns, wollte im Wege einer einstweiligen Anordnung die Veröf­fent­lichung des Abschluss­be­richts des sogenannten Wirecard-Unter­su­chungs­aus­schusses verhindern, soweit darin seine Person betreffende Passagen enthalten sind und er namentlich genannt wird.

VG lehnt Eilantrag ab

Das VG Berlin lehnte den Eilantrag ab. Artikel 44 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes sehe ausdrücklich vor, dass Beschlüsse der Unter­su­chungs­aus­schüsse der richterlichen Erörterung entzogen seien. Der Deutsche Bundestag bzw. seine Unter­su­chungs­aus­schüsse sollten unabhängig von Regierung, Behörden und Gerichten Sachverhalte prüfen und bewerten können. Deshalb seien sowohl der Inhalt des Abschluss­be­richts als auch dessen Veröf­fent­lichung der richterlichen Erörterung entzogen.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/aw)

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