21.11.2024
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Dokument-Nr. 13981

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Verwaltungsgericht Berlin Urteil16.08.2012

NPD: Bundes­tags­ver­waltung darf Forderung gegen Deutsche Volksunion nicht verrechnenVerschmelzung beider Parteien fand nicht in partei­en­fi­nan­zie­rungs­recht­licher Hinsicht statt

Die NPD haftet nicht für Schulden der Deutschen Volksunion (DVU) aus der staatlichen Partei­en­fi­nan­zierung. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Berlin und gab damit einer gegen die Verwaltung des Deutschen Bundestages gerichteten Klage der Partei auf Auszahlung von Mitteln der staatlichen Partei­en­fi­nan­zierung in Höhe von 49.333,59 Euro statt.

Die NPD schloss im Dezember 2010 mit der DVU einen so genannten Verschmel­zungs­vertrag. Danach werden die Vermögenswerte der DVU im Wege der Einzel­rechts­nachfolge auf die NPD übertragen; die DVU erklärt ihre Auflösung und soll bestehende Verbind­lich­keiten im Rahmen eines Liqui­da­ti­o­ns­ver­fahrens befriedigen. Im Jahr 2011 setzte die Beklagte eine Rückforderung gegenüber der DVU i.L. in Höhe von 47.129,75 Euro wegen zu viel gezahlter Abschlags­zah­lungen fest. Dem Anspruch der NPD auf Auszahlung staatlicher Parteienfinanzierung hielt die Beklagte im Wege der Verrechnung diesen Rückfor­de­rungs­an­spruch zuzüglich Zinsen entgegen.

VG Berlin verneint Haftung der NPD für Schulden der Deutschen Volksunion

Das Verwal­tungs­gericht Berlin verneinte die Berechtigung der Beklagten, eine Forderung der NPD mit einer gegenüber der DVU i.L. festgesetzten Forderung zu verrechnen. Es fehle an einer Gegenseitigkeit der Forderungen. Die Forderung gegenüber der DVU i.L. müsse dieser gegenüber durchgesetzt werden. In partei­en­fi­nan­zie­rungs­recht­licher Hinsicht habe keine Verschmelzung der beiden Parteien stattgefunden.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

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