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Dokument-Nr. 12598

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Amtsgericht Köpenick Urteil07.10.2011

NPD darf weiter behaupten, die DVU sei mit ihr "verschmolzen"Ein DVU Gebietsverband verklagte die NPD

Die NPD darf auf ihrer Internetseite schreiben, dass sie mit der DVU verschmolzen ist. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köpenick hervor.

Ohne Erfolg hat sich ein Gebietsverband der DVU kürzlich mit einem Eilantrag vor dem Amtsgericht Köpenick gegen eine Veröf­fent­lichung zum Zusammenschluss von DVU und NPD auf deren Internetseite gewandt. Die DVU wollte der NPD gerichtlich untersagen lassen, dort diese Formulierung zu verwenden: "Konkret heißt das, dass die beiden Parteien verschmolzen sind, die DVU also in der NPD aufgegangen ist".

Amtsgericht: Wahrheits­wid­rigkeit der veröf­fent­lichten Äußerung nicht dargelegt

Dem ist das Amtsgericht in seinem Beschluss vom 7. Oktober 2011 nicht gefolgt. Der Gebietsverband sei schon nicht in eigenen Rechten verletzt, weil allenfalls die Bundespartei betroffen sei. Es sei aber auch die Wahrheits­wid­rigkeit der veröf­fent­lichten Äußerung nicht dargelegt.

Parteien haben Verschmel­zungs­vertrag geschlossen

Unstreitig hätten beide Parteien, jeweils vertreten durch ihre Bundes­vor­sit­zenden, einen Verschmel­zungs­vertrag geschlossen. Die jeweiligen Bunde­s­par­teitage hätten entsprechende Beschlüsse gefasst. Dass hierzu ein Anfech­tungs­rechtsstreit vor dem Landgericht München anhängig sei, besage inhaltlich nur, dass Mitglieder oder Gliederungen der DVU die Wirksamkeit der Beschluss­fassung entgegenträten, nichts über die Wirksamkeit selbst.

Quelle: ra-online, Amtsgericht Köpenick (pm/pt)

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