21.11.2024
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Dokument-Nr. 6083

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Verwaltungsgericht Berlin Urteil20.05.2008

NPD muss staatliche Mittel zurückzahlenRechen­schafts­be­richte waren unrichtig

Die Entscheidung der Bundes­tags­ver­waltung, die der NPD in den Jahren 1998, 1999 und 2000 bewilligte staatliche Teilfi­nan­zierung ganz oder teilweise wieder zurückzunehmen und von der NPD einen Betrag von 869.353,89 Euro zurückzufordern, war rechtmäßig. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Berlin.

Das Gericht war der Auffassung, dass die Rechen­schafts­be­richte der NPD in den Jahren 1997 und 1998 in wesentlicher Hinsicht unrichtig waren. Denn diese hätten Spenden in erheblichem Umfang zu Unrecht ausgewiesen. Die NPD habe daher in den Jahren 1998 und 1999 ihren gesamten Anspruch auf eine staatliche Teilfi­nan­zierung verloren. Teilweise fehlerhaft sei auch der Rechen­schafts­bericht für das Jahr 1999 gewesen. Insoweit habe es sich jedoch um einen weniger gewichtigen Fehler gehandelt, so dass die Bundes­tags­ver­waltung zu Recht für das Jahr 2000 nur einen Teilbetrag zurückgefordert habe.

Quelle: ra-online, VG Berlin (pm)

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