15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen ein Gebäude, welches gerade abgerissen wird.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Berlin Beschluss16.03.2012

Berliner Traditionskino darf in Lebens­mit­telmarkt umgebaut werdenAnwohner haben keinen Anspruch auf Erhalt des bisherigen Kinos

Die geplante Eröffnung eines Biosupermarktes in den Räumen des ehemaligen Traditionskinos Kurbel am Meyerinckplatz in Berlin-Charlottenburg verletzt keine Rechte der Nachbarn. Mit dieser Begründung hat das Verwal­tungs­gericht Berlin einen Antrag von Anwohnern auf einen Baustopp für den Umbau des Kinos zurückgewiesen.

Im zugrunde liegenden Streitfall ging es um das Traditionskino "Kurbel", das im Dezember 2011 geschlossen wurde. Der Eigentümer des Gebäudes lässt derzeit Bauarbeiten für einen Umbau in einen Biosupermarkt und vier Wohnungen durchführen. Hiergegen hatten sich Anwohner der Initiative „Rettet die Kurbel“ gewandt und gefordert, die Einstellung der Bauarbeiten anzuordnen. Sie befürchten unzumutbare Beein­träch­ti­gungen für die Nachbarschaft durch den Kunden- und Anlieferverkehr. Aufgrund der örtlichen Verkehrs­si­tuation müssten Lieferfahrzeuge in zweiter Reihe auf der Straße halten, was „Hupkonzerte“ und andere Verkehr­s­probleme in der Straße provoziere.

Geplanter Lebens­mit­telmarkt in vorgesehener Größe im allgemeinen Wohngebiet zulässig

Das Verwal­tungs­gericht Berlin lehnte den Antrag der Anwohner jedoch ab. Auch wenn die Baubehörde möglicherweise statt des so genannten Geneh­mi­gungs­frei­stel­lungs­ver­fahrens ein umfassenderes Bauge­n­eh­mi­gungs­ver­fahren habe durchführen müssen, seien keine Rechte der Anwohner verletzt. Der geplante Lebens­mit­telmarkt sei in der geplanten Größe im allgemeinen Wohngebiet zulässig. Den aufgezeigten Problemen des Lieferverkehrs könne im Zuge der Eröffnung des Lebens­mit­tel­marktes durch die straßen­be­hördliche Einrichtung einer Lieferzone im Bereich der vorhandenen Parkflächen begegnet werden. Einen Anspruch der Anwohner auf Erhalt des bisherigen Kinos gebe es ohnehin nicht.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss13208

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI