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Verwaltungsgericht Berlin Beschluss18.04.2013

Vorerst keine Unterbringung von Patienten des Maßre­gel­vollzugs in Berlin-WeißenseeMaßregelvollzug am vorgesehenen Ort baurechtlich unzulässig

In Berlin-Weißensee darf vorerst kein Wohnprojekt für Patienten des Maßre­gel­vollzugs betrieben werden. Das hat das Verwal­tungs­gericht Berlin auf den Antrag eines Anwohners entschieden.

Im zugrunde liegenden Streitfall wolle eine private Gesellschaft zur Betreuung und Förderung von Menschen mit psychischen oder seelischen Erkrankungen im historischen Gebäude des ehemaligen Jugendwohnheims Werner Illmer sowie in einem modernen Anbau in der Nähe des Amtsgerichts Weißensee ein Wohnprojekt verwirklichen. Nachdem bekannt geworden war, dass in der Einrichtung Patienten des Maßre­gel­vollzugs untergebracht werden sollen, gestattete das Bezirksamt Pankow in einem "Nachtrag" zur Baugenehmigung auch diese Art der Nutzung. Über einen dagegen von Anwohnern eingelegten Widerspruch ist noch nicht entschieden.

Nutzung eines Gebäudes für Maßregelvollzug in allgemeinem Wohngebiet nur mit genehmigter Befreiung möglich

Das Verwal­tungs­gericht Berlin gelangte nach Besichtigung der Örtlichkeiten zu der Auffassung, dass eine Einrichtung des Maßre­gel­vollzugs an dem vorgesehenen Ort baurechtlich unzulässig sei. Die nähere Umgebung entspreche einem allgemeinen Wohngebiet. Das Vorhaben diene aber weder dem Wohnen noch sei es eine in einem allgemeinen Wohngebiet zulässige Einrichtung für soziale Zwecke. Die Unterbringung von Patienten des Maßre­gel­vollzugs sei vielmehr der Vollzug einer durch Strafurteil angeordneten besonderen Rechtsfolge für eine Straftat. Diese Nutzung könne nur im Wege einer Befreiung genehmigt werden. Eine Befreiung sei bislang aber weder beantragt noch erteilt worden. Bis zu einer abschließenden Klärung dürften daher keine Patienten des Maßre­gel­vollzugs untergebracht werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

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