15.11.2024
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Verwaltungsgericht Berlin Beschluss28.08.2012

Berliner Tempodrom kann sich nicht gegen Hotelneubau wehrenHotel wird durch Tempodrom aller Voraussicht nach keinen unzumutbaren Lärmimmissionen ausgesetzt

Das ehemalige Postamt SW 11 in Berlin-Kreuzberg darf zu einem Hotel umgebaut werden. Die erteilte Baugenehmigung verletzt nicht das baurechtliche Rücksicht­nah­megebot. Auch eine unzumutbare Lärmimmission durch das benachbarte Tempodrom ist nicht zu befürchten. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Berlin in einem Eilverfahren.

Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Falls betreibt in der Möckernstraße in Berlin-Kreuzberg das Tempodrom, ein überregional bekannter Veran­stal­tungsort u.a. mit zwei Arenen. Sie wandte sich gegen die von den Beigeladenen erteilte Baugenehmigung zum Umbau des ehemaligen Postamtes in ein Hotel mit 332 Zimmern. Das zwischen 1933 und 1937 errichtete denkmal­ge­schützte Bauwerk liegt auf der gegen­über­lie­genden Straßenseite. Die Antragstellerin meinte, das geplante Hotel werde wegen der Veranstaltungen im Tempodrom Geräuschimmissionen ausgesetzt sein, die für einen Hotelbetrieb unzumutbar seien. Sie habe daher Nutzungseinschränkungen zu befürchten.

Der Baugenehmigung steht nichts im Wege

Der Eilantrag wurde vom Verwal­tungs­gericht Berlin zurückgewiesen. Die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung verletze nicht das baurechtliche Rücksicht­nah­megebot. Das Vorhaben der Beigeladenen werde durch den benachbarten Betrieb der Antragstellerin aller Voraussicht nach keinen unzumutbaren Lärmimmissionen ausgesetzt sein. Die angegriffene Baugenehmigung stellte sicher, dass die maßgeblichen Lärmrichtwerte, insbesondere der Nachtwert, eingehalten würden. Auch in den straßenseitig zum Tempodrom hin gelegenen Hotelzimmern werde es nicht zu unzumutbaren Geräu­schim­mis­sionen kommen, weil die Baugenehmigung den Einbau von geschlossenen Fenstern mit hohem Schalldämmwert vorschreibe.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

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