15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Berlin Urteil12.11.2013

Keine doppelte Gebühr für Umschreibung eines PKW nach UmzugBei Umschreibung eines Fahrzeugs aus anderem Zulas­sungs­bezirk darf keine zusätzliche Gebühr für Neuausstellung einer Zulassungs­bescheinigung erhoben werden

Wer wegen der Ummeldung seines Fahrzeugs aus einem anderen Zulas­sungs­bezirk eine Gebühr entrichten muss, ist darüber hinaus nicht zur Zahlung einer weiteren Gebühr für die Neuausstellung einer Zulassungs­bescheinigung verpflichtet. Das entschied das Verwal­tungs­gericht Berlin.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ließ im Januar 2012 seinen bislang in Hamburg zugelassenen PKW nach Berlin umschreiben. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungs­an­ge­le­gen­heiten stellte ihm daraufhin Gebühren in Höhe von insgesamt 48,60 Euro in Rechnung. Die Behörde forderte unter anderem eine Gebühr auf der Grundlage der Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) für die "Umschreibung aus einem anderen Zulas­sungs­bezirk" (Nr. 221.2) und eine zweite Gebühr für die "Neuausstellung einer Zulas­sungs­be­schei­nigung Teil II" (Nr. 225). Hiergegen wandte sich der Kläger mit dem Einwand, die zweite Gebühr sei in der ersten enthalten.

Kläger kann Gebühr für Neuausstellung einer Zulas­sungs­be­schei­nigung erstattet verlangen

Das Verwal­tungs­gericht Berlin gab dem Kläger Recht. Der Gebüh­ren­tat­bestand Nr. 225 der Anlage zur GebOSt sei nicht einschlägig. Zwar sehe die Anlage für die Ausfertigung der nationalen Fahrzeugpapiere eine Gebühr vor. Diese könne aber bei einer Umschreibung aus einem anderen Zulas­sungs­bezirk nicht zusätzlich erhoben werden. Der Kläger kann vom beklagten Land nun die Rückzahlung von 10,20 Euro verlangen.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil17271

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI