21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 5552

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Berlin Beschluss31.01.2008

Umweltzone in Berlin: Keine Ausnah­me­ge­neh­migung ohne KraftfahrzeugWohn- oder Firmensitz innerhalb der Umweltzone reicht allein nicht aus

Wer nicht Halter eines auf ihn zugelassenen und vom Verkehrsverbot gemäß § 40 BImSchG betroffenen Kraftfahrzeugs ist, bekommt keine Ausnah­me­ge­neh­migung für den Bereich des in Berlin seit dem 1. Januar 2008 in Berlin eingerichteten Verkehrsverbots (‚Umweltzone’).

Mit dieser Begründung hat das Verwal­tungs­gericht Berlin in drei ersten Entscheidungen Eilanträge der jeweiligen Antragsteller auf die begehrten Erlaubnisse abgelehnt. Das Verwal­tungs­gericht sah die Eilanträge mangels Rechts­schutz­be­dürfnis als unzulässig an, da die Antragsteller weder gegenüber dem zuständigen Bezirksamt noch gegenüber dem Gericht unter Angabe von Typ und amtlichem Kennzeichen nachgewiesen hatten, Halter eines von der Umweltzone betroffenen Fahrzeugs zu sein.

Der bloße Umstand, Wohn- oder Firmensitz innerhalb der ‚Umweltzone’ zu haben, reiche dafür nicht aus. Teilweise hatten die Antragsteller weitere Angaben und Nachweise trotz Nachfrage gegenüber dem Bezirksamt ausdrücklich verweigert, trotzdem aber dessen schleppende Bearbeitung gerügt.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 04/08 des VG Berlin vom 06.02.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss5552

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI