21.11.2024
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Dokument-Nr. 21430

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Verwaltungsgericht Berlin Beschluss10.08.2015

Berlin: Hunde dürfen am Schlachtensee mitde­mon­s­trierenVerwal­tungs­gericht Berlin räumt Versamm­lungs­rechten den Vorrang ein

Das Verwal­tungs­gericht Berlin hat mit einem Eilbeschluss entschieden, dass eine für den 11. August 2015 geplante Demonstration gegen das Verbot von Hunden auf dem Uferweg des Schlachtensees dort wie geplant stattfinden kann.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens beabsichtigt, im Rahmen eines Aufzuges mit ungefähr 30 Personen und mitgeführten Hunden, den Schlachtensee auf dem Uferweg einmal zu umrunden, um gegen das seit Mai 2015 vom Bezirksamt Zehlendorf-Steglitz ausgeschilderte Mitnahmeverbot zu protestieren. Der Polizei­prä­sident in Berlin untersagte dem Antragsteller daraufhin sofort vollziehbar, den Uferweg im Rahmen des Aufzuges zu nutzen.

Abwägung des Versamm­lungs­rechts des Demon­s­tra­ti­o­ns­ver­an­stalter mit öffentlichen Interessen am Verbot geht zu Gunsten des Veranstalters aus

Das Verwal­tungs­gericht Berlin räumte dem Versamm­lungsrecht im konkreten Fall den Vorrang ein. Die Rechtmäßigkeit des Mitnahmeverbots könne angesichts der Kürze der Zeit und vor dem Hintergrund des noch bestehenden tatsächlichen Aufklä­rungs­bedarfs in der Sache nicht abschließend geprüft werden. Eine daher nur mögliche Abwägung des Versamm­lungs­rechts des Antragstellers mit den öffentlichen Interessen am Verbot gehe zu dessen Gunsten aus. Denn etwaigen Gefahren durch die mitgeführten Hunde könne dadurch begegnet werden, dass diese ständig anzuleinen seien und deren Kot mit Hundekotbeuteln ordnungsgemäß entsorgt werde. Darüber hinausgehende Belästigungen durch Hunde seien unwahr­scheinlich und müssten ansonsten wegen der zeitlichen Kürze der möglichen Beein­träch­tigung hingenommen werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

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