21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Berlin Urteil01.12.2016

Otto Mueller-Fälschungen bleiben in amtlicher VerwahrungSicherstellung soll Gefahr des Weiterverkaufs der Zeichnungen in betrügerischer Absicht abwenden

Das Verwal­tungs­gericht Berlin hat entschieden, dass der Polizei­prä­sident in Berlin Zeichnungen, die vermeintlich vom expres­si­o­nis­tischen Künstler Otto Müller angefertigt worden sind, nicht herausgeben muss.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anfang des Jahres 2013 stellte der Polizei­prä­sident in Berlin 14 mit der Signatur "Otto Mueller" versehene Farbkrei­de­zeich­nungen sicher. Hiergegen wandte sich der Kläger mit dem Argument, dass er die Zeichnungen auf einem Flohmarkt erworben habe, weil sie ihm gefallen hätten. Er könne nicht beurteilen, ob es sich um authentische Werke Muellers handele. Er beabsichtige nicht, gefälschte Kunstwerke als echt zu veräußern. Er sei bereit, eine Kennzeichnung anzubringen, wonach die Echtheit nicht belegt sei.

Entfernung der Kennzeichnungen an Fälschungen im Hinblick auf erheblichen Wert der Werke nicht auszuschließen

Das Verwal­tungs­gericht Berlin wies die gegen die Sicherstellung gerichtete Klage ab. Die polizeiliche Maßnahme sei gerechtfertigt gewesen, um die Gefahr abzuwenden, dass die Zeichnungen in betrügerischer Absicht weiterverkauft würden. Es stehe nach der Stellungnahme eines Kunst­sach­ver­ständigen fest, dass die Werke nicht von Otto Mueller angefertigt worden und damit Fälschungen seien. Auch wenn sachverständige Kunsthändler die Fälschung erkennen könnten, seien die Zeichnungen nicht schlechthin zur Täuschung insbesondere unkundiger Privatpersonen ungeeignet. Anhaltspunkte für die Absicht des Weiterverkaufs hätten sich aus entsprechenden bei den Arbeiten sicher­ge­stellten Notizen ergeben. Mildere Mittel zur Abwehr der Gefahr hätten nicht bestanden. Denn nach den Feststellungen des Landes­kri­mi­nalamts seien Kennzeichnungen an Fälschungen in der Vergangenheit wieder entfernt worden. Dass dies auch hier geschehe, sei mit Blick auf den erheblichen Wert der Werke Muellers nicht auszuschließen.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil23679

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI