21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ein Gebäude, welches gerade abgerissen wird.

Dokument-Nr. 6761

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Arnsberg Urteil18.08.2008

Wohnungs­pro­sti­tution scheitert am BaurechtZulassung könnte Trading-Down-Effekt auslösen

Die für die Ausübung der Wohnungs­pro­sti­tution benötigte baurechtliche Nutzung­s­än­de­rungs­ge­neh­migung bleibt einer Bad Berleburger Bürgerin verwehrt. Ihre gegen den Kreis Siegen-Wittgenstein gerichtete Klage wies das Verwal­tungs­gericht Arnsberg ab.

Das Wohnhaus der Klägerin liegt inmitten eines kleineren Berleburger Ortsteiles mit weniger als 1000 Einwohnern. Die Klägerin beabsichtigt, in einem im Haus gelegenen ehemaligen Ladenlokal der Wohnungs­pro­sti­tution nachzugehen. Ihren Antrag, die Nutzung­s­än­derung zu genehmigen, lehnte das Bauordnungsamt des Kreises ab - zu Recht, wie die Richter der 14. Kammer entschieden:

Das Vorhaben der Klägerin sei baupla­nungs­rechtlich unzulässig. Die nähere Umgebung entspreche keinem bestimmten Baugebietstyp. Es handele sich um eine sog. Gemengelage, in der neben landwirt­schaft­licher und gewerblicher Nutzung die Wohnnutzung deutlich überwiege. In diese Umgebung füge sich das geplante Gewerbe nicht ein. Die Klägerin berufe sich zu Unrecht darauf, dass die Prostitution zu den freiberuflichen Tätigkeiten zähle. Solche Tätigkeiten beruhten regelmäßig auf bestimmten, durch eine entsprechende Ausbildung erworbenen individuellen geistigen Fähigkeiten oder auf besonderen künstlerischen oder schöpferischen Begabungen. Bei der Prostitution stehe aber die bloße Vermarktung des Körpers im Vordergrund. Ob das Vorhaben der Klägerin unter den Begriff der Vergnü­gungs­stätte falle oder als "sonstiger Gewerbetrieb" im Sinne der Baunut­zungs­ver­ordnung anzusehen sei, könne dahinstehen. Für beide Alternativen gelte, dass gleiche oder vergleichbare Nutzungen in der Umgebung nicht anzutreffen seien. Das Vorhaben überschreite damit den durch die Bebauung vorgegebenen Rahmen. Diese Überschreitung ziehe die Gefahr nach sich, dass die gegebene Situation in negativer Hinsicht in Bewegung gebracht werde. Die Zulassung der Wohnungs­pro­sti­tution könne einen "trading down-Effekt" auslösen. Die rechtlichen Möglichkeiten, weitere Vorhaben dieser Art zu verhindern, wären hiernach erheblich eingeschränkt. Letztlich könne sich der durchaus dörflich geprägte Charakter des Ortsteiles in eine Richtung bewegen, die kernge­biet­s­ty­pische Nutzungen (wie Vergnü­gungs­stätten) enthalte. Selbst einer Entwicklung bis hin zu einem "innerdörflichen Rotlichtmilieu" wäre dann bauaufsichtlich kaum noch zu begegnen, solange derartige Nutzungen nicht durch die Aufstellung eines Bebauungsplans verhindert würden.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Arnsberg vom 26.09.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil6761

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI