03.12.2024
03.12.2024  
Sie sehen das RBB-Sendezentrum, einen dreiteiligen Gebäudekomplex des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) in Berlin.

Dokument-Nr. 16405

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil25.07.2013

Rundfunkbeitrag: Auch Menschen mit Behinderung müssen Rundfunkbeitrag zahlenHeranziehung behinderter Menschen zu einem Drittelbeitrag verfas­sungs­konform

Menschen mit Behinderung müssen nicht vollständig vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Ansbach entschieden.

Der am 1.1.2013 eingeführte Rundfunkbeitrag, der die alten Rundfunk­ge­bühren ersetzt, war Gegenstand einer Klage vor dem Verwal­tungs­gericht Ansbach. Geklagt hatte eine Frau mit schwerer Behinderung, die bisher nach den Regelungen der bis zum 31.12.2012 geltenden Rundfunk­ge­bühren, von der Zahlpflicht befreit war. Nach den neuen Regelungen des Rundfunk­beitrags muss er einen sogenannten Drittelbeitrag bezahlen.

Verwal­tungs­gericht Ansbach weist Klage gegen Rundfunkbeitrag ab

Das Verwal­tungs­gericht wies die Klage gegen den neuen Rundfunkbeitrag ab. Der neue Rundfunk­bei­trags­staats­vertrag sei verfas­sungs­konform.

Drittelbeitrag bietet einen hinreichenden Nachteils­aus­gleich für Menschen mit Behinderung

Auch die Heranziehung behinderter Menschen zu einem Drittelbeitrag sah das Gericht als rechtmäßig an. Einerseits genüge der Gesetzgeber so dem Gebot der Lasten­gleichheit, andererseits biete die Ermäßigung auf einen Drittelbeitrag einen hinreichenden Nachteils­aus­gleich für behinderte Menschen.

Quelle: ra-online, Bayerischer Rundfunk (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil16405

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI