18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 11215

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Aachen Beschluss02.03.2011

VG Aachen: Häftling muss Hund bei Antritt langer Haftstrafe abgebenGefangener hat keinen Anspruch auf Unterbringung des Tieres während der Haft auf Kosten des Steuerzahlers

Ein Hundehalter, der eine längere Haftstrafe anzutreten hat, kann sich nicht darauf verlassen, dass sein Tier während der Haft auf Kosten des Steuerzahlers untergebracht wird. Das gilt zumindest dann, wenn der Hundehalter selbst sein Tier vernachlässigt hat. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Aachen.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Antragsteller vor seinem Haftantritt im November 2010 seinen 14 Jahre alten Hund einem Nachbarn zur Betreuung übergeben. Die Amtstierärztin stellte fest, dass das Tier nicht artgerecht gehalten wurde und an einer behand­lungs­be­dürftigen Krankheit litt. Der Hund wurde in einer Hundepension untergebracht. Die medikamentöse Behandlung des Tieres verursacht Kosten von 60 Euro pro Monat.

Landrat ordnet Veräußerung des Tieres an

Der Landrat des Kreises Euskirchen ordnete im Dezember 2010 die Veräußerung des Tieres an, sollte der Antragsteller nicht bis Anfang Januar 2011 für eine angemessene Unterbringung des Hundes sorgen.

Veräußerung des Tieres trotz Eingriffs in Eigentumsrechte rechtmäßig

Das Verwal­tungs­gericht Aachen hat die Anordnung trotz des Eingriffs in das Eigentumsrecht des Antragstellers für rechtmäßig gehalten. Das Tierschutz­gesetz ermögliche in Ausnahmefällen die dauerhafte Wegnahme und Veräußerung eines Tieres. Der Hund sei bereits vor der Inhaftierung des Antragstellers erheblich vernachlässigt gewesen. Der Hundehalter habe die Krankheit seines Tieres nicht behandeln lassen, obwohl ihm diese bekannt gewesen sein musste. Zudem sei der mittellose Antragsteller nicht in der Lage, während seiner 14 Monate dauernden Haft die Kosten für die Unterbringung und Behandlung seines Hundes aufzubringen. Eine Veräußerung des Hundes entspreche schließlich auch dem Wohl des Tieres. Angesichts des hohen Alters sei dem Tier am besten damit gedient, in private gute Hände abgegeben zu werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss11215

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI